Regierungsfraktionen ermöglichen Modernisierung der psychiatrischen Strukturen im Land – Zentrum für Psychiatrie in Wiesloch erhält 5,25 Millionen Euro
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Grün-Rot stellt den Zentren für Psychiatrie zusätzliche 10 Millionen Euro zur Verfügung und liegt damit bei insgesamt 66 Millionen Euro Investitionsmitteln für 2015/16. Das Sozialministerium hat sich mit den Geschäftsführern der Zentren für Psychiatrie jetzt über die Verteilung der Gelder abgestimmt.
Gefördert werden Vorhaben in Weinsberg, Wiesloch und Winnenden, die eine schnelle Sanierungen benötigten und in der Planung schon sehr weit fortgeschritten sind.
Der Wieslocher Landtagsabgeordneten Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr und seine Schwetzinger SPD-Kollegin Rosa Grünstein freuen sich insbesondere, dass Wiesloch berücksichtigt wurde: „Das sind gute Nachrichten für das Psychiatrische Zentrum Nordbaden. Die Sanierungsmaßnahmen sind nötig, da die Zentren für Psychiatrie zu einem Großteil in alten, denkmalgeschützten Gebäuden untergebracht sind, welche kontinuierliche Maßnahmen erfordern, um die Substanz zu erhalten.“
Mit dem Geld werden in erster Linie zwei Stationen in der Gerontopsychiatrie saniert sowie eine alte Wäscherei zum Ambulanzzentrum umgebaut. Schmidt-Eisenlohr dazu: „Dringend benötigtes Geld, da gerade auf den gerontopsychiatrischen Stationen noch Mehrbettzimmer ohne eigene Sanitäreinrichtungen existieren. Für schutzbedürftige Patienten ab dem 65. Lebensjahr ist neben einer hervorragenden medizinischen Versorgung auch eine angenehme und auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmte Umgebung wichtig, um die Heilungschancen positiv zu begleiten.“
„Die Sanierungsmaßnahmen sind aber auch nötig, um aktuelle Anforderungen, die den heutigen Erfordernissen an betriebswirtschaftlichen und versorgungstechnischen Belangen gemäß ärztlichen und pflegerischen Gesichtspunkten entspricht, anzupassen“, berichtet die SPD-Kollegin Rosa Grünstein. Schmidt-Eisenlohr und Grünstein betonen: „Diese zusätzliche Investition passt in unser Gesamtkonzept zur Verbesserung der Behandlungs- und Hilfestrukturen für psychisch kranke Menschen in Baden-Württemberg, die mit dem neuen Psychisch-Kranken-Hilfegesetz begonnen wurde. Das sollte jeden von uns interessieren, denn jeder dritte von uns ist im Laufe seines Lebens von einer psychiatrischen Erkrankung betroffen.“
Mit dem neuen Psychisch-Kranken-Hilfegesetz (PsychKHG), welches am 12.11.2014 mit der Zustimmung aller Fraktionen beschlossen wurde, sind erstmals Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke in einem Gesetz verankert worden. „Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehören neben einer Festschreibung der Finanzierung sozialpsychiatrischer Dienste, die Einrichtung neuer Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen innerhalb der gestärkten gemeindepsychiatrischen Verbünde sowie einer Ombudsstelle auf Landesebene, um Betroffenen mehr Mitsprache einzuräumen“, erklären die Abgeordneten. Das Gesetz führt außerdem erstmalig Hilfen und Schutzmaßnahmen der Unterbringung und spezielle Regelungen des Maßregelvollzugs in einem Gesetz zusammen.
Hintergrund
Die grün-rote Landesregierung hat es sich zum Ziel gemacht, die Rechte von psychisch kranken Menschen zu stärken und Ihnen eine verbesserte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Behandlungsstrukturen in Baden-Württemberg müssen dafür bedarfsgerecht und gemeindenah weiterentwickelt werden.
Während es primär um den Ausbau und die Stärkung ambulanter und niedrigschwelliger Hilfsstrukturen wie der sozialpsychiatrischen Dienste geht, werden zukünftig auch für schwerere Erkrankungen und Patienten im Maßregelvollzug leistungsfähige stationäre Einrichtungen wie die Zentren für Psychiatrie benötigt. Die Behandlungen der Patienten werden durch die Krankenkassen finanziert, während für die Investitionskosten und die Behandlung der Patienten im Maßregelvollzug das Land aufkommt.
Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr MdL
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