Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt ist sinnvoll und wichtig, man sollte ihn nicht scheuen und regelmäßig für Kontrollen aufsuchen. Dadurch lassen sich oft Schmerzen und teure Zahnbehandlungen verhindern. Wenn es um die Kosten geht, die beim Zahnarzt entstehen können, werden diese unter Umständen ganz unterschiedlich ausfallen. Versicherte haben die Möglichkeit, sich beim Zahnarzt zwischen verschiedenen Behandlungen zu entscheiden.
Dann ist es aber so, dass einige Behandlungen teurer als andere sind, aber dafür meist einen ästhetischen Mehrwert bieten. Bedenken muss man dabei aber, dass die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nur die Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung in einer einfachen Ausführung und mit preiswertem Material übernehmen. Als gesetzlich Versicherter muss man einige Kassenleistungen vorab schriftlich beantragen. Andere Leistungen darf der Zahnarzt ohne eine Nachfrage abrechnen. Es ist sicherlich interessant zu wissen, welche Zahnarztkosten für eine Behandlung anfallen.
Die Zahnarztkosten werden je nach Behandlung und Zahnarzt etwas variieren. Man sollte als Patient vor einer Behandlung bei Kosten über 500 Euro einen Kostenvoranschlag beim Zahnarzt (Heil-/Kostenplan) einholen. So weiß man genau, welche Kosten entstehen und wie hoch dabei der Eigenanteil sein wird. Außerdem kann man mit dem Kostenvoranschlag vom Zahnarzt auch vergleichen und somit vielleicht eine bessere Entscheidung treffen.
Drei Beispiele:
Die Kosten für die Zahnvorsorge
Für Erwachsene übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen jeweils eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung pro Jahr. Darüber hinaus übernehmen die Krankenkassen jährlich eine Zahnsteinentfernung. Man darf außerdem alle zwei Jahre eine Früherkennung von Parodontitis durchführen lassen. Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung variieren zwischen 80 sowie 150 Euro und es wird pro Zahn abgerechnet. Der Preis für eine professionelle Zahnreinigung wird mit der Behandlungsdauer steigen.
Kosten für Zahnfüllungen
Man kann bei den Zahnfüllungen zwischen Amalgam- und Komposit-Füllungen wählen. Die Krankenkassen erstatten im Frontzahnbereich die Kompositfüllungen. Im Seitenzahnbereich aber nur im Falle einer Amalgam-Allergie. Wenn man sich für eine Kunststoff-Füllung entscheidet, fällt lediglich die Differenz zwischen der kostenlosen Grundleistung und der Kunststoff-Leistung an.
Bei Amalgam übernimmt die Krankenkasse die Kosten von ca. 45 Euro. Eine Kunststofffüllung kann 100 bis 150 Euro kosten. Zahngold liegt bei ca. 400 bis 800 Euro und bei Keramik ist es ähnlich.
Kosten für den Zahnersatz
Beim Zahnersatz gibt es für die Übernahme der Zahnarztkosten besondere Regelungen, denn Krankenkassen zahlen einem als Versicherten einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss. Für jeden Befund gibt es eine Standardtherapie (Regelversorgung). Davon übernehmen die Krankenkassen immer die Hälfte der Zahnarztkosten. Die Regelversorgung bedeutet eine einfache Ausführung sowie preiswertes Material. Als Patient hat man dann die Wahl, sich für die Regelversorgung (beispielsweise eine unverblendete Brücke), eine gleichartige Versorgung (beispielsweise eine Brücke mit Keramikverblendung) oder eine andersartige Versorgung (beispielsweise ein Implantat) zu entscheiden.
So kann der Eigenanteil nach Erhalt des Festzuschusses aussehen:
- Für eine Zahnbrücke: ca. 500 bis 1.200 Euro
- Für ein Implantat pro Zahn: ca. 2.100 bis 3.500 Euro
- Für eine Vollprothese pro Kiefer: ca. 500 bis 850 Euro
Hier noch eine andere Auflistung zu Zahnbehandlungen und den möglichen Kosten:
- Für eine dreigliedrige Zahnbrücke können ca. 650 € bis 2.800 € anfallen.
- Für eine viergliedrige Zahnbrücke können ca. 800 € bis 3.200 € anfallen.
- Für eine fünfgliedrige Zahnbrücke können ca. 1.200 € bis 4.400 € anfallen.
- Für eine Zahnkrone können ca. 300 € bis 1.200 € anfallen.
- Für eine Teleskopprothese können ca. 2.000 € bis 7.000 € anfallen.
- Für ein Implantat können ca. 1.000 € bis 3.000 € anfallen.
- Für ein Bleaching können ca. 150 € bis 400 € anfallen.
- Für einen Zahnersatz können ca. 250 € bis 20.000 € anfallen.
Eins ist jetzt sicherlich klar, die Höhe der Kosten beim Zahnarzt ist abhängig von der Problematik sowie der Behandlungsart. Eine Möglichkeit – um nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben zu müssen – kann sein, dass man eine Zahnzusatzversicherung abschließt. Eine andere Alternative könnte eine Zahnarztbehandlung im EU-Ausland sein.
Zahnbehandlung im EU-Ausland
Sich einer Zahnbehandlung im EU-Ausland, zum Beispiel in einer Zahnklinik in Budapest zu unterziehen, ist eine Option, bei der man die Behandlung mit einem Urlaub verbinden könnte. Da man das Recht auf die freie Arztwahl hat, kann man als Patient selbst entscheiden, wo und von wem man sich behandeln lassen möchte. Diese freie Arztwahl gilt nicht nur in Deutschland, sondern ebenfalls im ganzen Raum der EU. Als Patient aus der BRD kann man nach kostengünstigen Alternativen im europäischen Ausland schauen.
Durch die Patientenmobilitätsrichtlinie soll es vorgeschrieben sein, dass die Kosten für die Auslandsbehandlung von der Krankenkasse bis zu einer Höhe erstattet werden, welche auch bei der entsprechenden Behandlung im Inland anfallen würden. Besonders in Osteuropa sind die Lohnkosten als auch die Materialien für Implantate sowie Zahnersatz preiswerter, als in Deutschland. Die Zahnkliniken geben diesen Preisvorteil an Patienten weiter. Eine Umfrage soll ergeben haben, dass deutsche Patienten schon früher – im Vergleich zu anderen osteuropäischen Ländern – am liebsten nach Ungarn gereist sind, um sich dort kostengünstiger zahnmedizinisch versorgen zu lassen.
Zahnbehandlung in Budapest
Es ist die Rede davon, dass sich Budapest in den letzten Jahren zu einem Zentrum für Zahnersatz entwickelt hat. Dort ansässige Zahnkliniken werben um Patienten aus ganz Europa mit günstigen Preisen, aber auch mit modernen Behandlungsformen.