Oktober und November unfallreichste Monate des Jahres
Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis:
(zg) Jährlich kommt es auf deutschen Straßen zu einer erheblichen Anzahl von Wildunfällen. Gerade in der dunklen Jahreszeit ereignen sich überproportional viele Unfälle, zum überwiegenden Teil mit Rehen und Wildschweinen. Im langjährigen Mittel sind die Schwerpunktmonate neben dem Mai die Monate Oktober und November. In den meisten Fällen verlaufen die Unfälle glimpflich und es bleibt bei Blechschäden. Im Jahr 2011 ereigneten sich im Bereich der Polizeidirektion Heidelberg
(Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis) 789 Wildunfälle mit zwei schwer und acht leichtverletzten Personen. Der Sachschaden dürfte dabei ie Millionengrenze deutlich überschritten haben. Seit Oktober 2012 haben sich in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis bislang 120 Wildunfälle mit einem Schaden von über 300.000.- Euro ereignet. Fünf Personen wurden dabei verletzt, einer davon schwer.
Zwischen Montagabend (12. November) und Dienstagmorgen (13. November) ereigneten sich im Rhein-Neckar-Kreis wieder fünf Wildunfälle, bei denen es zum Glück bei Blechschäden mit einem Gesamtschaden von rund 14.000.- Euro blieb.
Die Unfälle im Einzelnen:
1. Gem. St. Leon-Rot; Reilingen Richtung Rot; Walldorfer Straße; 12.11.2012, 19.40 Uhr;
Wildschwein wird von VW erfasst; Fahrzeug wird abgeschleppt, Schaden: 6.000.- Euro.
2. Gem. Schönbrunn; L 590 Schwanheim, kurz vor Hansewiese; 12.11.2012, 21.15 Uhr; Seat erfasst Dachs; Schaden: 3.000.- Euro.
3. Gem Spechbach; K 4279, zwischen Eschelbronn und Epfenbach; 13.11.2012,
00.30 Uhr; VW Golf erfasst Reh; Schaden: 1.000.- Euro.
4. Gem. Sinsheim; L 612, zwischen Horrenberg und Hoffenheim; 13.11.2012, 05.50 Uhr; BMW erfasst Wildschwein; Schaden: 2.000.- Euro.
5. Gem. Lobbach; L 532; zwischen Reichartshausen und Waldwimmersbach;
13.11.2012, 06.30 Uhr; VW erfasst Reh; Schaden: 2.000.- Euro.
Besondere Vorsicht ist in Waldstücken geboten; vornehmlich in der Dämmerung und nachts muss mit Wildwechsel gerechnet werden. Darüber hinaus sollte die Geschwindigkeit deutlich reduziert werden; die Beschilderungen sind zu beachten. Sollte es dennoch zu einem Wildunfall gekommen sein, ist die Polizei zu verständigen, die unter anderem bei den Formalitäten zur Schadensregulierung
(z.B. Ausstellen einer Wildunfallbescheinigung) helfen kann.
Quelle: Polizeidirektion Heidelberg