Obstbaum- und Strauchpflanzaktion 2024
Im Rahmen der Biotopvernetzung und zur Förderung der Artenvielfalt bietet die Stadt Wiesloch allen, die Interesse an hochstämmigen Obstbäumen mit altbekannten und beliebten Sorten haben, ein besonders attraktives Angebot:
Auf Wieslocher, Schatthäuser und Baiertaler Gemarkung können, für 20 Euro Eigenbeteiligung pro Hochstamm, bis zu 10 Bäume pro Bestellung erworben werden. Es stehen Hochstämme von Apfel, Birne, Zwetschge, Süßkirsche, Reneklode und Mirabelle zur Auswahl. Auch Walnussbäume (25 Euro für einen Sämling, 60 Euro für eine Veredelung) und die traditionell im Kraichgau für die Mostherstellung wichtigen Speierlinge (25 Euro) können bestellt werden.
Bestellung von Obstbäumen und Sträuchern in Wiesloch möglich
Standortgerechte, einheimische Sträucher sind für 5 Euro und maximal 25 Pflanzen (nur als Artenmischung) zu erhalten. Zur Auswahl stehen Haselnuss, Roter Hartriegel, Weißdorn, Hundsrose, Faulbaum, Kreuzdorn, Schlehdorn, Schwarzer Holunder, Liguster, Pfaffenhütchen, Gemeiner und Wolliger Schneeball, Gemeine Heckenkirsche und Kornelkirsche.
Mit dem Pflanzen dieser Gehölze leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt unserer Gemarkung! Umfangreiche Sortenlisten mit genaueren Informationen sowie Bestellzettel finden Sie auf der Internetseite der Stadt Wiesloch unter https://www.wiesloch.de/aktionen–projekte Die Bestellungen müssen bis spätestens 14. Oktober 2024 eingegangen sein. Die Bäume und Sträucher können am 02.11.2024 in der Stadtgärtnerei zwischen 10-12 Uhr abgeholt werden.
Alternativ ist auch eine direkte Abholung bei „Müller Lebensraum Garten“ in Mauer möglich. Selbstabholer sollten sich 4 Tage vor dem gewünschten Abholtermin mit der Baumschule in Verbindung setzen (Tel. 06226-7843211). Unabhängig des Abholungsortes ist die Eigenbeteiligung im Voraus gegen Rechnung zu überweisen.
Wichtige Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- Bestellen Sie bitte nur dann Bäume, wenn Sie die notwendige Pflege (mehrfaches Wässern im ersten Sommer, Erziehungsschnitt, Baumscheibe hacken etc.) gewährleisten können
- Nachbarschaftskonflikte sollten vorher ausgeräumt werden. Die Grenzabstände betragen für Steinobst 3m, für stark wüchsiges Kernobst 5m, für unveredelte Walnußbäume 8m. In ausgewiesenen Reblagen gilt der doppelte Grenzabstand.
- Es können nur Hochstämme bestellt werden!
Quelle: Stadt Wiesloch