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Wieslocher Fußgängerzone – Rallyestrecke oder Radrennbahn? Teil 2

12. Juli 2019 | > Wiesloch, Leitartikel

Fortsetzung Artikel „Wieslocher Fußgängerzone – Rallyestrecke oder Radrennbahn?

Im ersten Teil dieser 3-Teiligen Artikelreihe stand das Thema „Fahrradfahren in der Fußgängerzone“ im Fokus, nun wollen wir einen Blick auf die Situation bezüglich „Autofahren in der Fußgängerzone“ werfen.

Situation in den Gassen der Innenstadt

Auch in diesem Fall wird eine erhebliche Verengung des Fußgängerweges deutlich. Ein parkendes Auto verengt den Weg künstlich und einige Momente später gesellt sich ein zweites Auto aus der unteren Hauptstraße kommend, dazu.

Somit wäre den Passanten der größte Teil des Weges genommen. Es bliebe nur der Weg an den Häuserwänden entlang. Besonders gefährlich scheint vor allem die Tatsache des Überraschungseffektes, schließlich rechnet man ja eigentlich nicht damit das ein Auto um die Ecke gefahren kommt.

Für Fahrzeuge mit SONDERGENEHMIGUNG FREI

Auf den Schildern welche die Fußgängerzone kennzeichnen ist deutlich zu lesen: „Für Fahrzeuge mit Sondergenehmigung frei. Für Lieferfahrzeuge von 6:00 – 11:00 Uhr“. Ansonsten ist die Durchfahrt sowie das Parken verboten!

Die Sondergenehmigung ist gut Sichtbar an der Frontscheibe des Kraftfahrzeuges anzubringen.

Das Befahren der Fußgängerzone erstens ohne Berechtigung und auch ohne irgendwelchen dringenden Grund ist ein Ärgernis von dem uns viele Leser berichten.

Besonders dreist – Die Fußgängerzone ist doch keine Rallye Strecke

Besonders dreist zeigte sich ein Lieferdienstfahrer, auch er befuhr die Fußgängerzone ohne sichtbare Sondergenehmigung an der Windschutzscheibe. Stelle sein Fahrzeug mit laufendem Dieselmotor vor dem Eiscafe am Otmar-Alt-Brunnen ab und lief davon.

In voller Länge durch die Fußgängerzone

In voller Länge durch die Fußgängerzone

Als er von zwei Passanten angesprochen wurde, dass es doch nicht sehr angenehm für die Gäste des Eiscafés sei die stinkenden Dieselabgase einatmen zu müssen, reagierte er äußerst aggressiv.

Er stieg ein, schlug die Autotür zu, um einem Dialog aus dem Weg zu gehen, und fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die gesamte Fußgängerzone bergab. Zeugen schätzen, dass er statt der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit mindestens eine Geschwindigkeit von 50 Km/h gehabt haben soll. Er soll in den dritten Gang geschaltet haben, so ein Zeuge. Der Fall sei an die Bußgeldstelle gemeldet worden, wie das Ordnungsamt mitteilte. 

 

Ob die Pizza die geliefert wurde, aus der subjektiven Sicht des Bestellers köstlicher ist als die Pizzen der Wieslocher Restaurants in der Innenstadt, ist der Redaktion nicht bekannt. Jedoch wäre es sicher umweltfreundlicher gewesen die Pizza in der Nachbarschaft abzuholen. 

Befahren der Fußgängerzone

Bewohner oder Beschäftigte in der Fußgängerzone erhalten auf Anfrage eine Ausnahmegenehmigung, damit sie die Fußgängerzone auch außerhalb der Lieferzeiten befahren dürfen. Es ist nur das Befahren (mit Schrittgeschwindigkeit) und das Be- und Entladen erlaubt. Das Parken ist nicht gestattet.

Eine Fahrerlaubnis ist in besonderen Fällen auch für Lieferanten oder Paketdienste möglich. Die Ausnahmegenehmigung kann persönlich oder per Formular bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Lieferanten müssen die besonderen Umstände näher erläutern, bei Anwohnern oder Beschäftigten genügt es, die Adresse oder den Betriebssitz anzugeben.

Die Fahrer von Elektroautos bilden keine Ausnahme, nur fahren diese recht geräuschlos durch die Straßen. Es macht wohl keinen großen Unterschied, ob Mann, Frau oder Kind von einem Elektroauto oder Auto mit Verbrennungsmotor umgefahren werden. Der sog. Personenschaden dürfe gleich sein. Muss es soweit kommen?

In allen Richtungen wird durch die Fußgängerzone gefahren, mal mit, jedoch meist ohne sichtbare Zufahrtsberechtigung.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder ist überzeugt: „Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Mobilitätskonzept ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg des Mobilitätspaktes Walldorf/Wiesloch. Die Ideen aller Beteiligten und die anschließende Umsetzung der Maßnahmen können zu einer wesentlichen Verbesserung der Verkehrssituation im Wirtschaftsraum Walldorf/Wiesloch und einer nachhaltige Mobilität beitragen.“

Für den dritten und vorerst letzten Teil dieser Artikelreihe bitten wir um die Meinung unserer Leser in Form von Leserbriefen mit Ideen und Vorschlägen.

Über sachdienliche Kommentare hier auf der Seite oder auch bei Facebook & Co. freuen wir uns auch! Aber nur, wenn diese höflich und freundlich sind! Hitzige Diskussionen ja, Streit unter Wieslochern nein! (-;

Text und Fotos: RP

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