Das Nichtbeachten der Vorfahrtsregel ‚rechts vor links‘ war die Ursache eines Verkehrsunfalls am Mittwoch gegen 9.45 Uhr an der Kreuzung Johann-Philipp-Bronner-Straße/Steingötter-Greiff-Straße, dabei wurde eine Beteiligte leicht verletzt. Eine 48-jährige Fahrerin eines Nissan hatte einer 34-jährigen Fahrerin eines Mercedes die Vorfahrt nicht eingeräumt, so dass es zur Kollision kam. Die leicht verletzte 34-Jährige wurde nach der medizinischen Erstversorgung mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht. An den beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 33.000 Euro. Beide Autos mussten abgeschleppt werden.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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