Große Erleichterung im Einzelhandel
(rp) Wiesloch, 20.04.2020 – Die meisten Wieslocher Einzelhändler haben ihre Geschäfte wieder geöffnet. Sichtlich erleichtert mit einem Freude erfülltem Lächeln im Gesicht begrüßten sie heute wieder die ersten Kunden in ihren Geschäftsräumen.
Daumen hoch, dass das Verbot aufgehoben wurde, so das Feedback der Einzelhandelsgeschäfte in Wieslochs Innenstadt. An und in den Geschäften sind deutlich Hinweise bezüglich der verordneten Regeln und Schutzmaßnahmen angebracht. Desinfektionsmittel und Handschuhe stehen in den Geschäften bereit. Zu den Maßnahmen bezüglich „Abstand halten“ zählen eben Markierungen am Boden auch rot-weißes Flatterband. Der Einlass ist reguliert, je nach Ladengröße wird nur eine bestimmte Anzahl an Kunden gleichzeitig hereingelassen.
Der Frühling ist da und die Sonne wärmt uns, ein Eis gehört einfach dazu. Ob Systemrelevant oder nicht. Unter Einhaltung gewisser Regeln, wie dem Abstand halten bemühen sich die Eiscafés der Innenstadt ihr Bestes zu geben. Auch zur Freude der Kinder. Verboten bleibt weiterhin der gemütliche Aufenthalt in der Gastronomie und en Eiscafés.
Das Verbot traf den lokalen Einzelhandels hart
Keine Umsätze, kein Frühlings- und Ostergeschäft oder nur mäßige Umsätze über den Online-Handel trafen so manchen Unternehmer hart.
Nahezu gespenstig war die Stimmung der leeren Innenstadt in den letzten Wochen. Am 17.03.2020 wurde die „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)“ erlassen. Am 20.04.2020 berichteten wir über Wieslochs Innenstadt.
Der Einzelhandel gliedert sich in mehrere verschiedene Branchen wie den Lebensmittelhandel, den Modefachhandel, den Möbelhandel, den Spielwarenhandel und viele weitere. Einzelhandelsgeschäfte insbesondere der Fachhandel zeichnet sich zum einen dadurch aus das fachliche Beratung gewährleistet ist und zum andern vor allen dadurch das man es vor Ort direkt mit einem Ansprechpartner zu tun hat.
Wie Oma schon sagte, oder war es Henry Ford? – „Schau dir nicht die Hochglanzprospekte an, schau dir die Menschen hinter den Prospekten an!“. In diesem Sinne möchten wir unsern Lesern mal die Gesichter einiger Wieslocher Einzelhändler zeigen…
Einige Impressionen – The Day After Lockdown:
Durch die Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung am 17. April ergeben sich folgende vorsichtige Lockerungen.
Zitat:
Die Schließung von Einrichtungen wird teilweise aufgehoben.
In einem ersten Schritt wird die Öffnung folgender Einrichtungen ab dem 20. April 2020 bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen – zusätzlich zu den bereits in den letzten Wochen zulässigen Öffnungen – wieder erlaubt:
- Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern.
- Unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
- Bibliotheken – auch an Hochschulen.
- Archive.
Friseurbetriebe sollen nach Beschluss von Bund und Ländern unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz und Hygieneauflagen voraussichtlich ab 4. Mai wieder öffnen können. Dazu müssen in einer späteren Änderung der Verordnung Regelungen erlassen werden. Sobald die Regelungen festgelegt sind, werden Sie hier veröffentlicht.
Geschlossen bleiben:
- Gaststätten, Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen.
- Der Außer-Haus-Verkauf Gaststätten, Eisdielen und Cafés ist allerdings gestattet.
- Veranstaltungen sind weiterhin grundsätzlich untersagt.
- Großveranstaltungen sollen nach Beschluss von Bund und Ländern voraussichtlich mindestens bis zum 31. August 2020 nicht möglich sein. Hierzu müssen die Details noch festgelegt werden.
Die Regelung, dass über die üblicherweise bestehenden Sonntagsöffnungen hinaus weitere Geschäfte am Sonntag geöffnet haben dürfen, wird wieder aufgehoben.
Zitatende
Weiterhin geschlossen:
Facebook-Gruppe: Buy local in Wiesloch-Walldorf
Text und Fotos: Robert Pastor
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