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Wiesloch = Schlagloch | Strassen in katastrophalem Zustand

15. November 2019 | > Wiesloch, Leitartikel, Photo Gallery, Videos

Es gibt viel zu tun – packen wir es an!

„Was hosch du drad ‚gsagt? – Die Wieslocher sin Arschlöcher?“ – „Noi, I heb g’sagt: Die Wieslocher hewe viel Schläglöcher!“ – „Is wohr?!“ – „Ah wanni das sag! Ah gugg doch selwa noh du sibbel“.

(rp) Wiesloch, 15.11.2019 – Wieslochs Straßen aber auch die Landesstrassen die Wiesloch mit den Ortsteilen verbinden sind augenscheinlich in katastrophalem Zustand.

Schlaglöcher sind äußerst gefährlich und können für erhebliche Schäden an Fahrzeugen oder gefährliche Stürze bei Zweiradfahrern sorgen. Man muss es deutlich aussprechen, Lebensgefahr!

Je nach Art der Straße – also Gemeindestraße, Kreisstraße, Landesstraße, Bundesstraße – sind Kommune, Landkreis, Land oder Bund verantwortlich für den Zustand der jeweiligen Straßen und damit auch für die Gefahren, die von den Straßen für die Verkehrsteilnehmer ausgehen.

Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht müssen diese auf Schlaglöcher und andere erhebliche Straßenschäden aufmerksam machen.

 

Der Videobeweis – Dieses Schlagloch knallt ganz schön rein!

Schlagloch in der Ringstrasse.

 

Droht Wiesloch eine Welle von Schadensersatzklagen?

Angesichts derart maroder Straßen stehen die Chancen in Wiesloch allerdings wohl gar nicht so schlecht, entstandene Schäden ersetzt zu bekommen.

So musste beispielsweise die Stadt Heilbronn einem Autofahrer zumindest mal die Hälfte seines entstandenen Schadens ersetzen. Dieser war in ein großes Schlagloch gefahren, dadurch wurden Reifen und Felgen seines Fahrzeugs stark beschädigt. Das Schlagloch wurde zwar verfüllt, jedoch nicht wieder kontrolliert worden. Die Kommune war somit ihrer Verkehrssicherungspflicht also nicht nachgekommen (Landgericht Heilbronn, Az.: 4 O 215/13).

Autofahrer mit einer Rechtsschutzversicherung könnten durch das Urteil ermutigt werden, in ähnlichen Fällen ebenfalls einen Rechtsanwalt einzuschalten, glaubt Volker Lempp vom Automobilclub Europa (ACE). Für versicherte Autofahrer fallen bei einem Rechtsstreit in der Regel keine Kosten an.

Wer Reparaturkosten ersetzt haben möchte, muss gute Beweise haben. Zum einen muss der Verkehrsteilnehmer nachweisen, dass der Schaden am Fahrzeug durch das Schlagloch entstanden ist. Zudem beweisen, dass er nicht durch ein Warnschild auf die Gefahr hingewiesen und gewarnt wurde. Experten raten, Fotos vom Ort des Geschehens zu machen, um gegebenenfalls zu dokumentieren, dass Hinweise fehlten.

„Die Haftung ergibt sich durch das Unterlassen der Reparatur, denn die Städte und Kommunen verursachen die Schlaglöcher ja nicht, sie müssen sie nur reparieren“ sagt Dr. Rasso Graber, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Und erklärt weiter: „Wenn klar ist, dass die Kommune vom Schaden weiß, aber nichts dagegen macht, stehen die Chancen nicht schlecht.“

„Die Angst der Bürgermeister vor dem Kadi“

Der Job des „Dorfkaisers“ ist heikler geworden. Immer öfter werden Bürgermeister nämlich vor Gericht zur Verantwortung gezogen. Das endet teils sogar mit Haftstrafen, wie Medien berichten.

Zur Erinnerung; Zitat „Jeder Bürger, der ein Schlagloch mit einem Durchmesser von mindestens 30cm findet und der Verwaltung meldet, erhält einen Finderlohn, dessen Höhe noch ausgehandelt werden muss.“ Zitat Stadt Wiesloch Kapitulationsbedingungen 2018

Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher:

 
 
 
 
Zwischen Baiertal und Schatthausen

Gefahrensituation Landesstraße L 547 – Foto vom 04.11.2018

Gefährliche Bodenwellen, Spurrillen und Schlaglöcher bedingt vor allem durch den Schwerlastverkehr. Die L 547 zwischen Baiertal und Schatthausen ist in einem sehr schlechten nahezu verantwortungslosen Zustand.

Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:

  • auf Autobahnen: das Regierungspräsidium
  • auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften: das jeweilige Landratsamt beziehungsweise der Stadtkreis
  • auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten hängt es von der Einwohnerzahl und der betroffenen Straße ab: Bei Bundesstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 80.000 zuständig, bei Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 30.000 zuständig, sonst das Landratsamt
  • auf allen anderen Straßen innerhalb der Ortschaften, z.B. in Wohn- und Gewerbegebieten, ist die Stadtverwaltung zuständig.

 

Video: Pressemeier

Text und Fotos: Robert Pastor

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