Wahlräume in der Stadt Wiesloch alle rollstuhlgeeignet
Das Wahlamt der Stadt Wiesloch weist darauf hin, dass sämtliche Wahlräume „rollstuhlgeeignet“ sind. Eine komplette „Barrierefreiheit“ der Wahlräume, u. a. für sehbehinderte und blinde Menschen, liegt aber nicht vor.
Daher wurde auf den inzwischen verschickten Wahlbenachrichtigungen auch vermerkt, dass die Wahlräume „nicht barrierefrei“ sind. Eine Änderung des Wahlgesetzes sieht vor, dass bereits auf der Wahlbenachrichtigung angegeben werden muss, ob es sich um einen barrierefreien Wahlraum handelt oder nicht.
Auch wenn die Wahlräume nicht für alle Arten von Beeinträchtigungen eingerichtet sind, so ist zumindest ein rollstuhlgeeigneter Zugang in allen Räumen gewährleistet.
Nähere Auskünfte über die Barrierefreiheit der Wahlräume erhält man im Wahlamt der Stadt Wiesloch unter der Tel.-Nr.
06222/84-363. Anfragen können auch per e-Mail an [email protected] gestellt werden.