Seit dem 6.4. nehmen die niedergelassenen Ärzte endlich am Impfen teil. Dadurch hat sich die Zahl der Impfungen sprunghaft verdoppelt.
Aber nicht nur ältere Menschen über 60 Jahre sind impfberechtigt, sondern auch viele Jüngere mit Vorerkrankungen, in speziellen Lebenssituationen und mit bestimmten Berufen. Dazu zählen in Baden-Württemberg unter bestimmten Bedingungen auch Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern. Während die Hausärzte naturgemäß vorzugsweise die Älteren impfen, möchte ich als Kinderarzt auf die Berechtigungen rund ums Kind hinweisen.
Wer ist impfberechtigt?
- Jugendliche ab 16 Jahre und junge Erwachsene mit einer Erkrankung, die einen besonders schweren Verlauf einer COVID Erkrankung bedingt. Das ist bei chronischen Erkrankungen z.B. von Herz und Lunge der Fall, und muss ärztlich festgestellt werden.
- Ebenso sind behinderte Menschen jeden Alters impfberechtigt
- Viele, die in Bildung und Betreuung arbeiten, sind impfberechtigt. Dazu zählen Lehrer*innen, Erzieher*innen, Betreuer und Sozialarbeiter.
- Ebenso ist das medizinische Personal aus Arztpraxen oder Therapeuten, die kranke Kinder behandeln oder gar Corona Abstriche durchführen, berechtigt.
- Zwei enge Kontaktpersonen einer Schwangeren sind impfberechtigt
- Mitarbeiter*innen von Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen
- Ebenso können zwei enge Kontaktpersonen, die ein behindertes oder schwer krankes Kind zu Hause pflegen und versorgen, geimpft werden.
Wenn irgendetwas hiervon auf Sie zutreffen sollte, sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt oder Hausarzt. Weitere Informationen finden Sie auf www.kinderaerzte-wiesloch.de. Dort können Sie sich auch anmelden.
Da die aktuell grassierende 3. Welle vor allem auch in Kindergärten und Schulen wütet und dort immer wieder zu Schliessungen führt, werde ich mich bemühen, dort Impflücken zu schließen.
Text: Dr. Veits
Foto: Dr. Veits