Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Das Amtsgericht Heidelberg erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl gegen einen 32-Jährigen wegen des gewerbsmäßigen Diebstahls von Alkoholika in zwei Fällen.
Gegen einen Mittäter wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Zuletzt soll der Beschuldigte am 07.08.2021 zwischen 09:58 Uhr und 10:23 Uhr mit einer weiteren, bisher noch unbekannten, Person in einem Supermarkt Alkoholika im Wert von etwa 1.900 Euro entwendet haben um diese gewinnbringend weiter zu veräußern. Ermittler des Polizeireviers Wiesloch konnten den Mann nach der Auswertung von Kameraaufnahmen des Supermarktes identifizieren.
Durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde im Anschluss die Untersuchungshaft beantragt. Im Fortgang der Ermittlungen konnten die Beamten außerdem einen 35-jährigen Mann identifizieren, der bei vergangenen Diebstählen mitgewirkt haben soll. Dieser wurde gegen Auflagen auf freien Fuß entlassen.
Gegen den Beschuldigten wurde der Haftbefehl am 18.08.2021 durch die zuständige Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Heidelberg aufgrund von Wiederholungs- und Fluchtgefahr in Vollzug gesetzt. Gegen den Beschuldigten sind weitere Ermittlungsverfahren anhängig, zudem stand er zur Tatzeit unter Bewährung.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeirevier Wiesloch dauern an.