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Wieder Besuche im Universitätsklinikum Heidelberg erlaubt – Das gilt zu beachten!

27. Mai 2021 | Allgemeines, Corona-Virus, Das Neueste, Gesundheit, Leitartikel

Foto: Universitätsklinikum Heidelberg

Aufnahme nur mit vorherigem Corona-Test

Alle Patienten, die am Universitätsklinikum Heidelberg stationär aufgenommen werden, sollen einen vorab durchgeführten Corona-Test nachweisen können. Darüber hinaus sind Patienten, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können, aufgerufen, auch vor ambulanten Terminen einen Corona-Test durchführen zu lassen.

Im Detail:

  • Patienten werden gebeten ein aktuelles Testergebnis zur stationären Aufnahme mitzubringen.
  • Der Test darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen.
  • Bei Patienten, die ohne gültigen Nachweis zur Aufnahme kommen, wird vor Ort ein Schnelltest durchgeführt.
  • Liegt eine Covid-19-Infektion vor, wird die Behandlung verschoben, wenn keine medizinischen Gründe gegen eine Verschiebung sprechen.
  • Positiv getestete Patienten, deren geplanter Eingriff aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, werden gemäß den Corona-Verordnungen isoliert.

Für Patientinnen und Patienten, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasenschutz tragen können, gilt diese erweiterte Corona-Bestimmung auch für ambulante Besuche: Sie werden ebenfalls gebeten, bis maximal 48 Stunden vor Ihrem Behandlungstermin einen Corona-Test durchführen zu lassen.


Besuche sind wieder erlaubt – Was gilt hier?

Vor dem Hintergrund der aktuell stetig sinkenden Infektionszahlen sind ab Dienstag, 25. Mai 2021, am Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD) unter bestimmten Voraussetzungen wieder Besuche erlaubt.

Besucherinnen und Besucher benötigen die Bescheinigung eines tagesaktuellen Testergebnisses, einer vollständigen Impfung oder Genesung. Auf diese Weise wird der Schutz von Patienten und Mitarbeitenden gewährleistet.

Die neuen Besuchsregeln im Detail:

  • Besuche sind grundsätzlich ab dem 5. Tag des stationären Aufenthaltes des Patienten erlaubt
  • Jeweils ein Besucher pro Patienten und pro Tag, es müssen keine Besucher im Vorfeld festgelegt werden
  • Besucher können von Tag zu Tag variieren
  • Besuchszeit: 16 bis 18 Uhr täglich
  • Eine Vorabanmeldung ist nicht nötig
  • Zutritt als Besucher oder Begleitperson nur für Personen ab 16 Jahren

! Weiterhin gilt: Personen mit grippeähnlichen Symptomen wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Durchfall sind als Besucher grundsätzlich nicht zugelassen.


Ausnahmen von den Einschränkungen

Ausnahmen von den Einschränkungen gelten nach Absprache mit den Stationsteams für:

  • Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt
  • Angehörige von Palliativpatienten
  • Begleitperson, die die Schwangere unter der Geburt begleitet
  • Begleitperson eines Patienten, der in der Notaufnahme eingeliefert wird
  • Begleitperson eines älteren, gebrechlichen oder dementen Patienten
  • vom UKHD zertifizierte Dolmetscher zur Verdolmetschung von erforderlichen Patient-Arzt/Pflegegesprächen

Am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin gilt:

  • Der bisher geltende Besuchsstopp bleibt zum Schutz der besonders vulnerablen jungen Patienten vorerst bestehen. Ausnahmeregelungen werden in sehr streng reglementierten Einzelfällen schriftlich von den Stationsoberärzten erteilt.
  • Mitaufgenommene Begleitpersonen sind weiterhin möglich, Väter und Mütter können sich nach jeweils sechs Tagen abwechseln. Es darf immer nur ein Elternteil anwesend sein.

In der Frauenklinik gilt:

  • Lebenspartnerinnen und -partner von frisch entbundenen Müttern auf der Wochenbettstation können ihre Familie ab dem ersten Tag täglich zu den Besuchszeiten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen (Test-, Impf- oder Genesungsnachweis) besuchen.
  • Für Besuche aller anderen Patientinnen der Frauenklinik gilt die allgemeine Regelung ab dem 5. Tag des stationären Aufenthaltes

Im Zentrum für Psychosoziale Medizin (ZPM) gilt:

Die dort stationär betreuten Patienten dürfen, soweit sie selbst mobil sind, auch weiterhin keine Besuche in den Kliniken empfangen, sondern sollen sich nach Möglichkeit im Außenbereich treffen.


Was ist für den Besuch am Universitätsklinikum Heidelberg erforderlich?

Voraussetzungen für den Besuch am UKHD sind:

  • Bescheinigung eines tagesaktuellen negativen Schnelltest-Ergebnisses
  • Oder: Nachweis einer vollständigen Impfung, ab 14 Tage nach der Zweitimpfung
  • Oder: Nachweis einer Covid-Infektion innerhalb der letzten sechs Monate (Vorlage des letzten positiven PCR-Testergebnisses, Mindestabstand zum Klinikbesuch: 28 Tage)
  • Oder: Nachweis einer Covid-Infektion, die länger als ein halbes Jahr zurückliegt (Vorlage des letzten positiven PCR-Testergebnisses), und Nachweis einer einmaligen Auffrischungsimpfung
  • Zutritt nur mit FFP2-Maske (wird bei Bedarf ausgehändigt)
  • Händedesinfektion vor Betreten und nach Verlassen des Patientenzimmers
  • Einhaltung der Abstandsregeln

Wer kein tagesaktuelles Testergebnis vorweisen kann, hat die Möglichkeit, sich an einem speziell eingerichteten „Abstrichfenster“ am Altbau Chirurgie zwischen 15 und 17 Uhr testen zu lassen. Besucher werden allerdings gebeten, sich nach Möglichkeit im Vorfeld in den örtlichen Testzentren testen zu lassen um Wartezeiten am Abstrichfenster zu vermieden. Das trägt zu einem reibungslosen Ablauf vor Ort bei.

Eine Liste der Testzentren in Heidelberg findet sich hier…


Hygiene- und Abstandskonzept weiterhin Pflicht

  • Für alle Personen (Patienten, Begleitpersonen, Besucher, weitere externe Personen wie Zulieferer, Handwerker etc.) ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes (FFP2-Maske oder vergleichbarer Standard) vorgeschrieben. Dieser wird bei Bedarf am Eingang der Klinik ausgehändigt. Textile Masken, chirurgische Masken („OP-Masken“) oder Masken mit Ventil sind nicht zugelassen. Ausnahme: Für stationäre Patienten ist ein chirurgischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend (siehe auch Mund-Nasen-Schutz).
  • Alternative zum Tragen einer FFP2-Maske (gilt nur für externe Personen wie Lieferanten, Handwerker, Techniker in Bereichen ohne Patienten, also z. B. Institute, Verwaltung etc.): Der Zutritt der betreffenden Bereiche ist auch nach Vorzeigen eines negativen Antigentests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, möglich. In diesem Fall muss ein chirurgischer Mund-Nasenschutz getragen werden.
  • Zudem führt das Klinikum mit Hilfe eines Fragebogens bei allen Patienten, Besuchern und Begleitpersonen eine allgemeine Befragung durch. Auf diese Weise sollen von Außerhalb eingebrachte Infektionen in das UKHD verhindert werden und bei neu auftretenden Infektionen Kontaktpersonen ermittelt und Infektionsketten nachverfolgt werden können

Weitere Informationen hier erhältlich: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/themenseite-coronavirus

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