Wie funktioniert die Verhaltensprüfung für Kampfhunde?
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet diese Wesenstests regelmäßig an
Wer einen Kampfhund besitzt, muss das Tier im Alter zwischen 6 und 18 Mona-ten einer Verhaltensprüfung unterziehen. Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde und des Veterinäramtes des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis sowie Beamte der Hundestaffel des Polizeipräsidiums Mannheim haben kürzlich mehrere Vierbeiner auf dem AVR-Gelände in Wiesloch dieser Prüfung unterzogen. Vier- bis fünfmal pro Jahr werden sechs bis zwölf Hunde getestet. Die Durchfallquote liegt bei zwei Prozent.
Gizmo ist ein bisschen aufgeregt. Die Aufmerksamkeit der umher stehenden Zweibeiner ist auf den 6 Jahre alten Pit Bull Terrier gerichtet. Gismo ist bei ei-nem Privatherrchen zuhause. Um den Medienvertretern zu demonstrieren, wie eine Verhaltensprüfung abläuft, muss der Rüde herhalten. Gemeinsam mit seinem Herrchen harrt er der Dinge, die die kommende halbe Stunde auf ihn zu-kommen. „Wir simulieren verschiedene Alltagssituationen“, erläutert Harald Hohmann, Leiter der Polizeihundestaffel des Polizeipräsidiums Mannheim.
Doch zunächst unterzieht Dr. Annette Menne, Amtstierärztin beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, den Hund einem medizinischen Check. Neben dem körperlichen Zustand wird das Tier auf Narben, Bissspuren, Krankheiten und den bestehenden Impfschutz untersucht. Hierbei wird auch geprüft, ob auffällige Merkmale, wie zum Beispiel abgeschliffene Eckzähne oder ein möglicher Ein-fluss von Beruhigungsmitteln das Tier beeinflussen. Dies wären mögliche Anzeichen dafür, dass der Hund für sogenannte Hundekämpfe eingesetzt wird.
Dann geht es weiter: Gizmo sitzt angeleint da, wie vor einem Geschäft. Zunächst geht ein Mann an ihm vorbei, dann joggt dieser Mann, anschließend zieht ein Radfahrer vorüber. Es folgt ein Mann mit einem Kinderwagen. Der Rüde bleibt ziemlich cool. Auch als ein anderer Hund an der Leine in seinem Gesichtsfeld auftaucht, bleibt der Rüde ruhig. Man hat den Eindruck, Gizmo weiß, wie er sich zu verhalten hat. „Von Aggressivität war nichts zu spüren“, so Dr. Menne. Gizmo hat sich vom anderen Kampfhund nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Die nachgeahmte Situation, bei der viele Menschen eng um den Hund herumstehen, macht Gizmo ebenso nichts aus. Auch von dem Mann, der vor ihm ei-nen Regenschirm aufspannt, lässt er sich nicht beeindrucken. In Anbetracht des großen Publikumsinteresses hat Gizmo seine Sache sehr gut gemacht.
Circa 400 American Pit Bull Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier gibt es im Rhein-Neckar-Kreis, schätzen die an der Verhaltensprüfung beteiligten Fachleute. Es gibt eine Dunkelziffer. „In der Regel bestehen die Hunde die erste Prüfung“, weiß Dr. Menne. Wenn nicht, sei etwas gewaltig schiefgelaufen, so die Expertin weiter. Die Erfahrung habe gezeigt, dass „viel am zweibeinigen Ende der Leine liegt“, bestätigte auch der Leiter der Polizeihundestaffel. Wenn die Tiere einen charakterlich einwandfreien Halter bekommen, würden sie häufig friedlicher.
Viele Besitzer von Bullterriern binden ihren Vierbeinern freiwillig einen Maulkorb um. Denn sollte es zu einem Kampf kommen, wird die Schuld beim Kampfhund gesucht. So genannte Beißvorfälle gebe es immer wieder, bestätigt auch der Leiter der Kreispolizeibehörde, Peter Andres. Allerdings seien oft gar keine Kampfhunde involviert, sondern andere Rassen. „Ein Hund, der einmal gebis-sen hat, ist bissig“, heißt die Devise. Dessen Halter muss das Tier an der Leine führen und dafür sorgen, dass es einen Maulkorb trägt.
Weitere Informationen:
Aufgrund der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum Baden-Württemberg über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000 müssen Hunde die rassespezifische Merkmale aufweisen, speziell American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier, eine Verhaltensprüfung ablegen. Darin muss nachgewiesen werden, dass keine gesteiger-te Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufzuwei-sen ist. Zuständig für diese Prüfung ist das Landratsamt als Kreispolizeibehör-de. Diese stellt auch die Bescheinigung über das Prüfungsergebnis aus. Da die Halter dieser Hunde überwiegend in den kreisangehörigen Kommunen gemel-det sind, ist die Ortspolizeibehörde für die Erlaubnispflicht für das Halten von Kampfhunden zuständig. Sie prüft die Anmeldeform auf Vollständigkeit und re-gistriert den Hund mit seiner Kennzeichnung. Anschließend übermittelt sie die Anmeldung der Halter zusammen mit dem ausgefüllten Erhebungsbogen auf Zulassung zur Verhaltensprüfung an die zuständige Kreispolizeibehörde. Ein Wesenstest wird auf Antrag des Halters durchgeführt und kostet 182 Euro. Legt ein Kampfhund im Alter von unter 15 Monaten die Prüfung ab, ist eine Wiederholung im Alter von 15 bis 18 Monaten erforderlich. Damit wird die erste Prüfung, die altersbedingt noch nicht aussagekräftig sein kann, abgesichert. Hunde, die den praktischen Teil einer Verhaltensprüfung nicht bestanden haben, können nach einem angemessenen Zeitraum zu einer Wiederholungsprüfung zugelassen werden, wenn von einer positiven Verhaltensveränderung auszugehen ist. Dies sollte zum Beispiel ein Nachweis einer professionellen Schulung oder einer Verhaltenstherapie sein.
Bildunterzeile:
(Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) Der gelassene Blick von Bullterrier Gizmo zeigt, die Provokation macht Ihm gar nichts aus!