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Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen

8. November 2012 | > Wiesloch, Allgemeines, Das Neueste

Mit der Veröffentlichung der„ Amtliche Bekanntmachung“ vom 20.10.2012 in der Rhein-Neckar-Zeitung  wurden die Einwohner und Einwohnerinnen auf das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung hingewiesen.

Die Meldebehörde darf nach § 34 Abs. 2 MG,  Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an die Presse und den Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln, sofern die/der Betroffene nicht widersprochen hat. Die Stadtverwaltung Wiesloch beabsichtigt wie üblich für das kommende Jahr Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag und Ehejubilare ab der Goldenen Hochzeit in der Rhein-Neckar-Zeitung und in der Wieslocher Woche bekannt zu geben.

Trotz dieser Amtlichen Bekanntmachung möchten wir Sie informieren und bitten, falls Sie nicht mit einer Veröffentlichung Ihres Geburtstages oder Ihres Ehejubiläums einverstanden sind, dies:

dem Bürgerbüro, Marktstraße 13, Telefon 84-444;  Telefax 84-470,
oder den Ortsverwaltungen Baiertal, Schatthäuser Straße 12, Telefon 98253; Telefax 982540,
der Ortsverwaltung Schatthausen, Pfarrwiese 2, Telefon 98250, Telefax 982514 oder per E-Mail an Bürgerbü[email protected] unter Angabe des Namens und der Anschrift mitzuteilen.

Sollten Sie bereits eine Pressesperre veranlasst haben, muss diese nicht erneuert werden.

Quelle: Stadt Wiesloch

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