Als Ergebnis des Impfgipfels der Landesregierung kommen Feuerwehrangehörige, die als Ersthelfer in Kontakt mit Patientinnen und Patienten oder Verletzten stehen und den Rettungsdienst unterstützen, in den Kreis der Impfberechtigten.
„Die Feuerwehren leisten auch in der Pandemie hervorragende Arbeit – und einen ganz entscheidenden Dienst für die Gemeinschaft. Da ist es nur richtig, dass auch Feuerwehrleute, die als Ersthelfer in Kontakt mit Patientinnen und Patienten oder Verletzten kommen und den Rettungsdienst unterstützen, aber noch nicht geimpft sind, jetzt einbezogen werden“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl im Nachgang des Impfgipfels der Landesregierung.
Verschiedene Rettungskräfte bereits impfberechtigt
In Baden-Württemberg werden bereits seit dem Impfstart im Dezember 2020 neben den höchsten Risikogruppen für schwere Krankheitsverläufe auch diejenigen geimpft, die ein besonders großes Expositionsrisiko haben. So sind die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes mit regelmäßigem Kontakt zu Patientinnen und Patienten mit höchster Priorität impfberechtigt und zum Großteil auch schon geimpft.
Auch die Helfer-vor-Ort-Gruppen sind bereits impfberechtigt. Nun kommt die Gruppe der Feuerwehrangehörigen, die als Ersthelfer in Kontakt mit Patientinnen und Patienten oder Verletzen stehen und den Rettungsdienst unterstützen, zusätzlich in den Kreis der Impfberechtigten.
Feuerwehrangehörige vor Infektionen schützen
„Die Feuerwehren haben durch sehr umsichtiges Handeln Sorge getroffen, dass es möglichst zu keinen Infektionsketten innerhalb der Einsatzmannschaften kam. Uns allen ist es ein Anliegen, dass diejenigen, die uns in Not schützen, auch den bestmöglichen Schutz erfahren“, erklärte Minister Thomas Strobl.
Das Innenministerium hatte seit Beginn der Pandemie in enger Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg Regelungen zum Ausbildung-, Übungs- und Dienstbetrieb veröffentlicht, die die Einsatzbereitschaft sicherstellen. Hierdurch konnten Infektionen im Feuerwehrdienst nahezu ausgeschlossen werden.
Die Priorisierung der über 110.000 baden-württembergischen Feuerwehrangehörigen in der Impfverordnung (PDF) sowie die jetzt verkündeten weiteren Impfmöglichkeiten werden auch seitens des Landesfeuerwehrverband befürwortet.
„Ich bin dem Landesfeuerwehrverband sehr dankbar, dass er sich von Beginn an immer wieder für die Belange unserer Feuerwehrangehörigen eingesetzt hat und aber auch mit uns gemeinsam sachgerechte Lösungen im Sinne des Infektionsschutzes gesucht hat“, so Minister Thomas Strobl.