Die Stadt Wiesloch passt den Zugang zum Rathaus und allen städtischen Dienststellen an. Grund dafür ist der Wechsel von der Alarmstufe in die Warnstufe nach aktueller Corona- Verordnung des Landes Baden-Württemberg (hierzu § 17 a CoronaVO). Ab Dienstag, 01. März gilt deswegen keine 3G- Pflicht mehr. Besucher*innen müssen ab diesem Zeitpunkt keinen entsprechenden Nachweis mehr vorlegen. Würde das Land wieder in die Alarmstufe gehen, bestünde dann wieder eine Nachweispflicht.
Es gilt jedoch weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2 oder gleichwertigen Maske und weiterhin der Grundsatz der Terminvereinbarung.
Quelle: Stadt Wiesloch