(zg) Im Herbst beginnt die alljährliche Zeit des Wechsels der Kfz-Versicherung, Stichtag für die Kündigung vieler bestehender Verträge ist der 30. November. Die Bedingungen der Versicherer sind sehr verschieden, Unterschiede im Detail oft bedeutend und auch die Erhöhung des Beitrags kann Anlass bieten, über einen Wechsel nachzudenken.
Das Versicherungsjahr in der Kfz-Versicherung endet üblicherweise am 31. Dezember. Ordentliche Kündigungen können daher noch bis zum 30. November ausgesprochen werden und müssen den Versicherer bis zu diesem Stichtag erreichen. Beitragserhöhungen führen zu einer weiteren Kündigungsmöglichkeit: erhöht der Versicherer den Beitrag, kann der Vertrag gekündigt werden – ab Bekanntwerden der Preiserhöhung ist dafür einen Monat Zeit.
„Ein niedrigerer Beitrag ist ein guter Anlass für einen Wechsel. Mindestens ebenso wichtig sind aber gute Bedingungen, die möglichst genau zum individuellen Bedarf passen.“, so Dr. Peter Grieble, Referent für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Deshalb bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht nur die Ermittlung von individuell passenden KFZ-Versicherungsangeboten an, sondern auch die Be-ratung im Hinblick auf zum Verbraucher passenden Bedingungen.
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.