Informationsveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am Dienstag, 20. September 2016, in Mühlhausen
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen.
Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren.
Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV – Rhein-Neckar am Dienstag, 20. September 2016, um 18 Uhr im Bürgerhaus in der Schulstraße 6 in Mühlhausen eine öffentliche Informationsveranstaltung an.
Fragen rund um die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Susanne Meny vom Betreuungsverein ARV und Hanna Straub von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221/522-1440 oder per E-Mail an [email protected] wird gebeten.
Der Eintritt ist frei.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis