Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am 5. Juli 2016 in Ketsch
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV – Rhein-Neckar am Dienstag, 5.Juli 2016 im Ferdinand-Schmid-Haus in der Goethestrasse 24 in Ketsch eine Informationsveranstaltung an.
Fragen rund um die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Susanne Meny vom Betreuungsverein ARV und Hanna Straub von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen.
Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-1440
oder per Mail an [email protected] wird gebeten.
Der Eintritt ist frei.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis