Der Gemeinderat hatte in der öffentlichen Sitzung am 10. Mai über die „Einleitung eines Satzungsverfahrens zur Festsetzung geschützter Landschaftsbestandteile nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz für die im Lageplan nach Anlage 3 bezeichnete Fläche“ zu beschließen.
Bei der Fläche handelt es sich um die Storchenwiese. Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinderats am 7.11.2019, nach dem die Stadt einen Antrag auf Unterschutzstellung der Storchenwiese als Naturschutzgebiet beim Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt hatte. Im Mai 2020 wurde der Stadt die Absage dieses Antrags vom Regierungspräsidium mitgeteilt. Zur Begründung wurde angegeben, dass die 12 Hektar umfassende Storchenwiese zwar „eine sehr interessante Fläche“ sei, jedoch keine hochwertigen Strukturen oder Biotope enthält. Man sehe jedoch noch „deutliches Potential zur Weiterentwicklung“. Das Regierungspräsidium zeigte der Stadt Walldorf zwei Alternativen zur Ausweisung als Naturschutzgebiet auf. Eine davon war die zu beschließende Ausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil mit Schwerpunkt Biotopschutz/Biotopentwicklung. Die Satzung könne mindestens den Fortbestand der Wiesenvegetation sichern und ein Umbruchverbot durchsetzen.
„Ich denke, damit kann man die Storchenwiese schützen, aber gleichzeitig auch aufwerten“, sagte Bürgermeister Matthias Renschler in der Sitzung.
„Wir sind hier nicht am Ende, sondern am Anfang des Verfahrens“, schickte Klaus Brecht, Fachbereichsleiter Ordnung und Umwelt, seinen Erläuterungen zu dem Thema voraus.
Stadtrat Mathias Pütz verdeutlichte, dass die Storchenwiese für die CDU-Fraktion einen wichtigen und identitätsstiftenden Naturraum in Walldorf darstelle. Es müsse das Ziel sein, „möglichst viele Flächen unter einen möglichst hohen Schutzgrad zu stellen“.
Die Einschätzung der CDU zur Kommunikation mit dem Regierungspräsidium hinsichtlich eines Naturschutzgebietes weiche aber von der der Stadtverwaltung ab, so Pütz. Man sollte das Verfahren zum Naturschutzgebiet gemäß des vormaligen Gemeinderatsbeschlusses weiter aufrechterhalten, parallel zum beschließenden Satzungsverfahren und unabhängig, ob und wann es abgeschlossen sein wird.
Für Stadträtin Petra Wahl (SPD) sei das Areal Storchenwiese zweifelsohne ein wertvolles Gebiet für den Naturschutz. Man könne das mit der kommunalen Satzung rechtsverbindlich verankern und wenigstens den Fortbestand der Wiesenvegetation sichern. Damit könne kurzfristig eine Übergangslösung geschaffen werden.
„Dem Storch geht es gut bei uns in Walldorf“, so Stadtrat Maximilian Himberger (Bündnis 90/Die Grünen). Im Naturschutz sei es sehr wichtig, nicht nur kleinräumige, lokale Vorkommen zu betrachten, „sondern das Vorkommen auf großen Maßstabsebenen und dessen zeitliche Entwicklung in den Blick zu nehmen“, so Maximilian Himberger.
Der Weißstorch sei in der Region mit größeren Vorkommen vorhanden. In anderen Regionen wie dem Kraichgau oder Stuttgarter Raum gebe es aber fast keine mehr. Darin sieht Himberger eine besondere Verantwortung, die Lebensräume diese Vogelart zu erhalten. Auch andere Vogelarten würden von einem nachhaltig angelegten Schutzgebiet auf der Storchenwiese profitieren, ebenso wie seltene Pflanzenarten oder Schmetterlinge.
Stadträtin Paula Glogowski (FDP) berichtete von einer Begehung der Storchenwiese mit dem Nabu, bei dem erläutert wurde, dass nicht nur Störche, sondern auch andere Zugvögel in dem Areal Rast machen. Darüber hinaus sei die Wiese Heimat für unzählige Pflanzen und Tiere geworden. Dieses außergewöhnliche Gebiet konnte laut Paula Glogowski nur durch die fachmännische Begleitung durch den Nabu ermöglicht werden sowie durch die Bevölkerung, welche die Pflanzen und Tiere dort respektiere.
Die Lösung mit der Einleitung des Satzungsverfahrens nach Paragraf 29 Bundesnaturschutzgesetz finde die FDP-Fraktion sehr begrüßenswert.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Beschlussvorlage.
Text und Foto: Stadt Walldorf