SPD-Antrag zur Änderung der Klassifizierung nach dem Baugesetzbuch
Ist Walldorf ein sogenanntes „Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt“? Diese Klassifizierung nach dem Baugesetzbuch wünscht sich die SPD-Fraktion. Deren Antrag folgte der Gemeinderat bei vier Enthaltungen aus Reihen der FDP. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, mit einem Schreiben an die Landesregierung eine Aktualisierung der aktuell noch bis Ende 2026 gültigen Verordnung zu erwirken. Denn die SPD sieht Walldorf derzeit, aufgrund der veralteten Datenbasis des Gutachtens des Landes, falsch eingeordnet.
„Das ist ein Versuch, es gibt keine Erfolgsgarantie“, machte Bürgermeister Matthias Renschler nach der Entscheidung deutlich. Es gibt nämlich Zweifel, dass eine Änderung nur für eine Kommune erfolgen kann.
„Wir dürften dann bestimmte rechtliche Instrumente einsetzen“, argumentierte Dr. Andrea Schröder-Ritzrau für die SPD. Diese dienten der „Erleichterung und Förderung des Wohnungsbaus“, heißt es im Antrag. Dass man diese – zum Beispiel sind das Regelungen zum erweiterten Vorkaufsrecht, die Anordnung städtebaulicher Gebote oder die Erweiterung des Baugebots – auch kritisch hinterfragen könne, wie es die Verwaltungsvorlage zum Tagesordnungspunkt tut, „ist nicht Gegenstand unseres Antrags“. Es gehe lediglich darum, „dass sich die Stadt alle rechtlichen Möglichkeiten sichern muss“. Damit komme sie ihrer „Sorgfaltspflicht“ nach, sagte Andrea Schröder-Ritzrau.
Nach dem Baugesetzbuch definieren vier Kriterien ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt: wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt; wenn die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt; wenn die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird, und wenn geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.
Ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes externes Gutachten war vor diesem Hintergrund 2019 anhand von fünf Indikatoren ausgewertet worden: dem Verhältnis von Wohnungsnachfrage zum Wohnungsangebot, dem Verhältnis von Wohnungsneubau zur Haushaltsentwicklung, dem Verhältnis von verfügbarem Nettoeinkommen zur Bruttowarmmiete, der Entwicklung der Angebotsmieten von 2012/2013 bis 2017/2018 sowie der Differenz zwischen Bestandsmietverträgen und den Angeboten für neue Verträge. Bereits 2019 habe Walldorf drei dieser Kriterien erfüllt, so Andrea Schröder-Ritzrau. Damals war im Rhein-Neckar-Kreis allerdings lediglich Weinheim als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt klassifiziert worden.
„In der Praxis sind wir das längst“, teilte Mathias Pütz für die CDU die Einschätzungen und erinnerte an einen vergleichbaren Antrag seiner Fraktion aus dem Jahr 2021. „Schon damals haben wir die Daten als veraltet angesehen.“ Ob und wie weit man im Fall einer Änderung dann die rechtlichen Instrumente tatsächlich zur Anwendung bringen wolle, stehe aber „auf einem anderen Blatt“.
Wilfried Weisbrod (Bündnis 90/Die Grünen) fürchtete dagegen, einen „zahnlosen Tiger“ zu produzieren. Ihn beschäftigte die Frage, „ob der Gemeinderat das will“ – nämlich „stark in den Grundbesitz einzugreifen“, etwa mit baulichen Entwicklungsmaßnahmen oder einem erweiterten Vorverkaufsrecht. Dafür habe er bisher im Gremium „keine Tendenz feststellen“ können. Er glaube zudem nicht, „dass für Walldorf eine neue Planung gemacht wird“. Trotzdem konnten die Grünen am Ende für den Antrag stimmen.
Anders die FDP: „Wir sind der Meinung, ein Schreiben wird wenig bis nichts bewegen“, sagte Günter Lukey. Der Antrag habe zwar seine Berechtigung, werde aber auf den aktuellen Wohnungsmarkt keine Auswirkungen haben. „Es gilt, naheliegendere Aufgaben anzugehen“, forderte Lukey. Denn es bleibe eine große Herausforderung für die Kommunalpolitik, „bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“.
Text: Stadt Walldorf