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Walldorf: Was man über Vorsorgevollmacht und Co. wissen sollte

29. Oktober 2017 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

Infoveranstaltung im Rathaus Walldorf – Anmeldung erbeten

Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen.

Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits für Betroffene ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet am Mittwoch,  8. November, um 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses Walldorf in Zusammenarbeit mit der städtischen IAV-Stelle und dem Pflegestützpunkt des Rhein-Neckar-Kreises eine Informationsveranstaltung an.
Tillmann Schönig von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis beantwortet an diesem Abend Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Um Anmeldung unter der Telefonnummer (0 62 21) 5 22-21 70 oder per Mail an [email protected] wird gebeten. Der Eintritt ist frei.

Beglaubigungssprechstunde

Eine Woche später, am Mittwoch, 15. November, bietet die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises von 8.30 bis 12.30 Uhr im Rathaus Walldorf in Zimmer 133 im 1. Obergeschoss eine Beglaubigungssprechstunde an. Wer an diesem Tag seine Vollmachten beglaubigen lassen möchte, muss seinen Personalausweis und die noch nicht unterzeichneten Vollmachten mitbringen. Persönlich erscheinen muss nur der Vollmachtgeber bzw. die Vollmachtgeberin. Es fällt eine Gebühr von 10 Euro pro Beglaubigung an.

Es wird vorab um verbindliche Terminvereinbarung gebeten bei der Stadt Walldorf, Andrea Münch, IAV-Stelle, Rathaus, Zimmer E 14, Tel. (0 62 27) 35-11 68 oder bei Bettina Reinhold, Zimmer E 15, Tel. (0 62 27) 35-11 66.

Text: Stadt Walldorf

Foto: BBinz

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