Informationsabend zu Hochwassergefahrenkarten und Auswirkungen auf das Baurecht
Über die Auswirkungen des neuen Wassergesetzes für Baden-Württemberg auf das Baurecht informiert die Stadt Walldorf alle Interessierten am Mittwoch, 15. Oktober 2014. Die Veranstaltung findet im Ratssaal statt und beginnt um 19 Uhr. Stadtbaumeister Andreas Tisch wird gemeinsam mit einem Vertreter des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Thema informieren. Die Veranstaltung wendet sich vor allem an Grundstückseigentümer und Bauwillige in den von Hochwasser gefährdeten Bereichen.
Mit dem neuen Wassergesetz, das im Dezember 2013 in Kraft getreten ist, hat das Land eine „Hochwasserrisikomanagementrichtlinie“ der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Wesentlicher Bestandteil des neuen Wassergesetzes sind die Hochwassergefahrenkarten, in denen Überschwemmungsgebiete ausgewiesen sind. Für den Einzugsbereich von Rhein und Neckar liegen die Hochwassergefahrenkarten bereits vor und somit auch für Walldorf. Hochwasser und Walldorf werden eigentlich weniger miteinander in Verbindung gebracht, durchziehen doch weder Fluss noch Bach die Stadt. Doch mit dem Hardtbach und dem Leimbach gibt es tatsächlich zwei Gewässer, die bei einem so genannten „hundertjährlichen Hochwasser“ zu gefährlichen Flüssen anschwellen können. Auf dieses Hochwasserereignis, das statistisch gesehen nur alle hundert Jahre vorkommt, beziehen sich die festgesetzten Überschwemmungsgebiete.
Der „blaue Bereich“
Was das Baurecht angeht, so besteht die Vorsorge darin, dass in den von Hochwasser gefährdeten Gebieten das Bauen nur noch unter sehr strikten Bedingungen erlaubt ist. In Walldorf befindet sich dieser „blaue Bereich“ der Überschwemmungsgebiete auf den Walldorfer Wiesen, im MetropolPark Wiesloch-Walldorf an der Impexstraße, im Gewerbegebiet Kleinfeld und im Walldorfer Osten. Wie bei der Informationsveranstaltung erläutert werden wird, wird das Bauen in den gefährdeten Bereichen sehr schwierig. Auch bei schon bestehendem Planungsrecht, sei es für Neubauten oder Anbauten, greift das neue Gesetz und kann bauliche Vorhaben aushebeln. Nicht betroffen sind bereits bestehende Privathäuser oder Firmengebäude
Veranstaltung am Mittwoch, 15. Oktober, 19 Uhr, Rathaus, Nußlocher Straße 45, Ratssaal im 1. OG