Der Deckel für die Heizkosten – Die Dachdämmung
In Corona-Zeiten nutzen viele Hauseigentümer ihre freie Zeit, um ihre vier Wände genauer unter die Lupe zu nehmen und schon längst geplante Reparaturen und Verschönerungsarbeiten zu erledigen. Für sie und auch alle, die ein Haus bauen oder ein altes Haus kaufen wollen, lohnt sich auch ein Blick in die städtischen Umweltförderprogramme, deren Fortführung der Gemeinderat im Januar beschlossen hat.
Besonderes Augenmerk gilt dabei den Förderprogrammen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden, vom Dach bis zum Keller. Hier bietet die Stadt Walldorf attraktive Zuschüsse und umfassende Beratung an.
Über ein schlecht gedämmtes Dach kann ein Haus bis zu dreißig Prozent Wärme verlieren. Eine ausreichende Dachdämmung ist daher eine der wichtigsten Möglichkeiten, Energie und damit auch Geld einzusparen. „Vor der Dämmung des Dachs ist es wichtig abzuklären, ob der Dachraum zu Wohnzwecken genutzt werden soll oder nicht“, erklärt Christian Horny vom Fachdienst Umwelt der Stadt Walldorf. Wie er weiter ausführt, reicht es in der Regel aus, die oberste Geschossdecke zu dämmen, wenn der Dachboden nicht bewohnt und damit nicht beheizt werden soll. „Diese Art der Dachdämmung ist kostengünstig und mit relativ wenig Aufwand umzusetzen“, so Horny.
Wird der Dachraum als Wohnraum genutzt, bietet sich eine Dämmung des Schrägdaches an. Diese kann als Aufsparrendämmung, Zwischen- oder Untersparrendämmung ausgeführt werden. Um das Bilden von Tauwasser hinter der Dämmung und damit Schimmelpilze zu verhindern, ist dabei der Einbau einer Dampfsperre äußerst wichtig. Eine Dämmpflicht besteht bei zugänglichen obersten Geschossdecken, die bisher nicht den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen. Ausgenommen davon sind Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer bereits 2002 gewohnt hat. Hier greift die Dämmpflicht nur bei einem Eigentümerwechsel.
Was die Stadt bezahlt
Die Stadt Walldorf fördert die nachträgliche Dämmung von obersten Geschossdecken, Schräg- und Flachdächern mit 25 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die Obergrenze für Wohngebäude bis drei Wohneinheiten liegt bei 4.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit steigt diese Obergrenze um jeweils 600 Euro.
Bei der Dämmung mit zertifizierten, ökologischen Dämmstoffen erhöht sich die Förderobergrenze auf 8.000 Euro. Die Dämmung mit ökologischen Dämmstoffen schont nicht nur natürliche Ressourcen, sondern hat in der Regel auch positive Auswirkungen auf den sommerlichen Wärmeschutz des Dachgeschosses.
Information
Informationen, die Förderrichtlinie und der Antrag zu diesem Förderprogramm sind im Rathaus Walldorf bei Christian Horny, Fachdienst Umwelt, Telefon 35-12 31, und per E-Mail unter [email protected] oder auf der Homepage der Stadt Walldorf www.walldorf.de unter dem Menüpunkt Umwelt erhältlich.
Umweltförderprogramme im Überblick
- Dachdämmung
- Außenwanddämmung
- Kellerdeckendämmung
- Fenstererneuerung
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Passivhäuser
- Thermische Solaranlagen
- Regenwassernutzungsanlagen
- Extensive Dachbegrünung
- Entsiegelung von Flächen
- Geschirrmobil (Vereine)
- Umweltschutz-Bonusprogramm
- Fahrrad-Shopper
Umweltförderprogramme der Stadtwerke Walldorf
- Photovoltaik
- Hocheffizienzpumpen
Informationen unter: www.stadtwerke-walldorf.de
Vom Dach bis zum Keller kann man sein Haus dank der städtischen Umweltförderprogramme energetisch auf Vordermann bringen
Text und Foto: Stadt Walldorf