Schneller als zunächst gedacht konnte die Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße wieder aufgehoben werden. Die halbseitige Sperrung war zuvor notwendig geworden, nachdem in dem von einem Dachstuhlbrand betroffenen Gebäude an der Ecke Bahnhofstraße/Schulstraße Einsturzgefahr bestanden hatte. Das für die Straße zuständige Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hatte die Einbahnstraßenregelung angeordnet, da zuvor das Durchfahrtsverbot von vielen Verkehrsteilnehmern missachtet worden war. Inzwischen gilt das Haus als entsprechend gesichert. Direkt nachdem das der Stadt mitgeteilt worden war, hat der Bauhof in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Vollzugsdienst die Beschilderung zur halbseitigen Sperrung entfernt.
Damit ist die Bahnhofstraße nun wieder uneingeschränkt befahrbar. Lediglich der Gehweg entlang des beschädigten Gebäudes muss weiterhin gesperrt bleiben. Fußgänger werden auf die gegenüberliegende Straßenseite verwiesen und können hierzu sowohl den Fußgängerüberweg auf Höhe des Jump als auch die Ampel auf Höhe der Friedensstraße nutzen.
Text und Foto: Stadt Walldorf