Die Wohnversorgung der Flüchtlinge ist auch in Walldorf ein großes Thema. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 8. Dezember stellte Erster Beigeordneter Otto Steinmann gemeinsam mit Stadtbaumeister Andreas Tisch eine Konzeption für die so genannte Anschlussunterbringung vor, die der Gemeinderat einstimmig akzeptierte.
Nachdem ein Flüchtling, der in Deutschland angekommen ist, zunächst in einer Landeserstaufnahmestelle und danach in einer vorläufigen Unterbringung, beispielsweise einer Gemeinschaftsunterkunft war, muss er nach spätestens zwei Jahren in einer Anschlussunterbringung unterkommen. Während die Erstaufnahme und die vorläufige Unterbringung Sache von Land und Kreis sind, sind die Kommunen für die Anschlussunterbringung zuständig. Diese kann auch schon greifen, sobald einem Asylantrag unanfechtbar zugestimmt worden ist oder ein Aufnahmetitel erteilt worden ist. In erster Linie sollen laut Gesetz die betroffenen Flüchtlinge selbst eine Wohnung finden. Gelingt dies nicht, muss die Kommune für eine Wohnung sorgen. Grundsätzlich gelten hier dieselben Voraussetzungen wie bei wohnungslosen Menschen. Wie aus der Konzeption der Stadt hervorgeht, sieht sich die Stadt Walldorf nicht nur in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern will auch den sozialen Frieden nicht stören und die allgemeine Warteliste für städtische Wohnungen nicht vernachlässigen. Wie Erster Beigeordneter Otto Steinmann erläuterte, setze man auf drei Säulen, um Wohnraum zu beschaffen: bereits vorhandene städtische Wohnungen zur Verfügung zu stellen, freie private Wohnungen anzumieten und neue Wohnungen zu bauen. Die Stadt verfolgt damit ein dezentrales Konzept, um jegliche Ghettoisierung zu vermeiden. Wieviele Personen die Stadt unterbringen muss, steht noch nicht fest. Laut dem festgelegten Verteilungsschlüssel könnten es für dieses Jahr noch 19 Personen sein, für 2016 rechnet man mit knapp 40 und 2018 mit 100, wobei es auch mehr werden könnten.
Dreigleisiges Konzept
Die Stadt Walldorf verfügt über 300 Wohnungen unterschiedlicher Größe, die über den städtischen Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft Walldorf verwaltet und vermietet werden. Diese werden nach sozialen Kriterien vergeben und könnten auch für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung genutzt werden. Weiterhin setzt die Stadt darauf, private Wohnungen anzumieten. Um Vermietern mehr Sicherheit bieten zu können, hat die Stadt vor, als Hauptmieterin aufzutreten.
Mögliche neue Wohnungen könnten laut Stadtbaumeister Andreas Tisch auf Grundstücken in der Kolpingstraße, der Heidelberger Straße/Hebelstraße und auf einem bisher als öffentlichem Parkplatz genutzten Grundstück in der Stresemannstraße entstehen. Deren Potentiale sollen noch näher untersucht werden.
Die Sprecherinnen und Sprecher aller Gemeinderatsfraktionen lobten das dreigleisige Konzept. Matthias Pütz (CDU) sprach sich für „ausgewogenes sozial verträgliches Wohnen“ aus. Obdachlosigkeit müsse vermieden werden. Dr. Andrea Schröder-Ritzrau (SPD) lobte das dezentral orientierte Wohnen. Bei den potentiellen Flächen sah sie die Kolpingstraße als „grüne Lunge“, die man eher hintanstellen solle. Dr. Günter Willinger (FDP) regte noch an, dass nicht immer in städtischer Regie gebaut werden müsse, auch Investoren könnten schlüsselfertig bauen. Hans Wölz (Bündnis 90/Die Grünen) lobte das dezentrale Konzept ebenfalls, damit man keine sozialen Brennpunkte schaffe. Dr. Gerhard Baldes (CDU) stellte schließlich noch die Frage, ob der städtische Grundsatzbeschluss, nur noch im Passivhausstandard zu bauen, in diesem Fall nicht aufgehoben werden müsse. Bürgermeisterin Christiane Staab sagte zu, dies prüfen zu lassen.
Bitte beachten:
Interessierte Vermieter in Walldorf können sich an die Stadt wenden. Ansprechpartnerin ist Barbara De Filippo, Grundstücksmanagement, Telefon 35-13 40, [email protected].
Text: Stadt Walldorf