Leider wird oft zu schnell gefahren
Aus aktuellem Anlass weist das Ordnungsamt der Stadt Walldorf auf die Regelungen in sogenannten „verkehrsberuhigten Bereichen“ hin. Diese werden durch das blaue Verkehrszeichen 325.1 signalisiert, das im Hintergrund ein Auto und ein Haus zeigt, im Vordergrund ein Kind und einen Erwachsenen, die miteinander Ball spielen – wohl deshalb wird der verkehrsberuhigte Bereich umgangssprachlich häufig fälschlicherweise als „Spielstraße“ bezeichnet.
Zu den Regelungen im verkehrsberuhigten Bereich zählt, dass dort Fahrzeuge maximal mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden dürfen – das heißt, dass die Geschwindigkeit nicht mehr als 10 km/h betragen darf. Weitere Verhaltensregeln sind: Der Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden, wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten. Umgekehrt darf auch der Fußverkehr den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Dennoch darf der Fußverkehr die ganze Straßenbreite benutzen und spielende Kinder sind überall erlaubt. Fürs Parken gilt: Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden, ausgenommen sind davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Ein verkehrsberuhigter Bereich findet sich in Walldorf beispielsweise im Abschnitt der Heidelberger Straße zwischen der Schwetzinger Straße und der Adlerstraße. Hier war am 10. Dezember 2024 eine neue Geschwindigkeitsmessanlage installiert worden. Statistische Messungen der Stadt hatten zuvor ergeben, dass die geltende Schrittgeschwindigkeit oft nicht eingehalten wird. In der Verwaltungsvorlage zum Gemeinderatsbeschluss wurde erläutert, dass der Durchschnitt aller Verkehrsteilnehmer mit mehr als 20 km/h gemessen worden sei, 85 Prozent sogar mit 25 bis 30 km/h. In den frühen Morgenstunden lasse sich eine deutliche Tendenz nach oben erkennen, in den späten Abendstunden würden zudem Geschwindigkeiten von über 40 km/h erreicht.
Leider wird speziell in der Heidelberger Straße auch nach der Installation der neuen Messsäule immer noch häufig zu schnell gefahren, wie aktuelle Auswertungen zeigen. Vielen Verkehrsteilnehmern, so der Eindruck nach den Rückmeldungen ans Ordnungsamt, scheinen die Regelungen des verkehrsberuhigten Bereichs nicht bekannt zu sein. Deshalb wird nochmals darum gebeten, sich an die Schrittgeschwindigkeit von maximal 10 km/h zu halten. Das gilt auch für alle anderen verkehrsberuhigten Bereiche in Walldorf, in denen zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer regelmäßig Messungen mit den mobilen Geräten der Stadt vorgenommen werden.
Text und Foto: Stadt Walldorf