Gemeinderatsausschuss prüft vergünstigtes Schwimmen für alle Walldorfer Kinder
Höhere Einkommensgrenzen für den beliebten Walldorf-Pass für Familien und Senioren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. Januar beschlossen.
Diesem Vorschlag der Verwaltung stimmte der Gemeinderat einhellig zu. Die neuen Einkommensgrenzen wurden auf Grundlage der aktuellen Sozialhilferichtlinien ermittelt und gelten rückwirkend zum 1. Januar 2020.
In eine vertiefte Beratung im Finanzausschuss wurde ein Antrag der SPD-Fraktion einstimmig verwiesen. Damit folgte der Gemeinderat einem Vorschlag der Verwaltung. Die SPD hatte noch im alten Jahr beantragt, dass allen Walldorfer Kindern, unabhängig vom Einkommen der Eltern, mit dem Walldorf-Pass der vergünstigte Zugang zu Hallenbad und Freibad im AQWA Bäder- und Saunapark ermöglicht werden sollte. Schwimmen solle so niederschwellig wie möglich angeboten werden als Teil der Daseinsvorsorge, hieß es in dem Antrag. Weiterhin argumentierte die SPD-Fraktion, dass mit der aktuellen Regelung vor allem Familien mit zwei Kindern, Alleinerziehende und Seniorinnen und Senioren, die „gerade eben“ über dem anrechenbaren Einkommen lägen oder den Walldorf-Pass „aus Scham über die Offenlegung ihrer Einkünfte“ nicht beantragten, durch die Einkommensprüfung benachteiligt würden. Hier herrschten unterschiedliche Auffassungen im Gemeinderat, so dass man sich für eine eingehendere Beratung im Finanzausschuss aussprach.
Der Walldorf-Pass, der im Bürgerbüro im Rathaus ausgegeben wird, bietet ein umfangreiches Gutscheinpaket, aus dem die Berechtigten auswählen können. Für den Besuch des AQWA werden seit 1. Januar 2020 nur noch Einzelgutscheine im Bürgerbüro ausgegeben. Beim Kauf einer Jahreskarte im AQWA Bäder- und Saunapark wird der Wert der Einzelgutscheine abgezogen. Der maximale Betrag für eine Jahreskarte für die Bäderanlage wurde von 150 Euro auf 200 Euro und bei Seniorinnen und Senioren von 70 Euro auf 120 Euro angehoben. Dies hat der Gemeinderat bereits im Dezember 2019 angesichts der Preiserhöhungen im AQWA beschlossen.
Vom Walldorf-Pass können Familien und Einzelpersonen, das heißt Senioren ab 60 Jahren oder Schwerbehinderte ab 55 Jahren mit 80 Prozent Erwerbsminderung, profitieren. Wer den Walldorf-Pass beantragt, muss einen Einkommensnachweis erbringen, ausgenommen davon sind Familien mit drei oder mehr Kindern. Bei der Anzahl der Kinder werden auch kindergeldberechtigte Kinder, die mit dem zweiten Wohnsitz bei ihrer Familie in Walldorf gemeldet sind, berücksichtigt. Als Einkommensnachweis gelten der letzte Einkommensteuerbescheid oder die Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate. Der Kindergeldnachweis muss ebenfalls vorgelegt werden. Seniorinnen und Senioren müssen ihren Rentenbescheid vorweisen und schwerbehinderte Menschen ihren Schwerbehindertenausweis.
Für das AQWA werden im Bürgerbüro nur noch Einzelgutscheine ausgegeben. Beim Kauf einer Jahreskarte im AQWA wird der Wert der Einzelgutscheine vor Ort abgezogen. Der maximale Betrag für eine Jahreskarte für die Bäderanlage beträgt 200 Euro, für Seniorinnen und Senioren sowie Schwerbehinderte mit Berechtigung 120 Euro.
Bürgerbüro im Rathaus
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 18.30 Uhr
Freitag 7.30 bis 13.00 Uhr
Auch den Landesfamilienpass gibt das Bürgerbüro aus.
Informationen zu den Einkommensgrenzen unter www.walldorf.de
Text: Stadt Walldorf