Vergünstigter Eintritt für Freizeiteinrichtungen und -aktivitäten
Auch 2019 können Familien, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren sowie Schwerbehinderte über 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens achtzig Prozent vom Walldorf-Pass, einer freiwilligen Leistung der Stadt, profitieren.
Der umfangreiche Gutscheinkatalog bietet vergünstigten Eintritt zu Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel den AQWA Bäder- und Saunapark oder den Luxor-Filmpalast, ermäßigte Mitgliedsbeiträge für Walldorfer Vereine, Kurse im JUMP oder bei der VHS Südliche Bergstraße und einiges mehr. Der Walldorf-Pass ist für ein Kalenderjahr gültig und kann ab sofort im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden.
Nachweis vorlegen
Als Einkommensnachweis sind der letzte Einkommensteuerbescheid und Nachweise aller Einkünfte der letzten zwölf Monate vorzulegen. Der Kindergeldnachweis muss ebenfalls mitgebracht werden. Wer drei oder mehr Kinder hat, muss keinen Einkommensnachweis vorlegen. Bei der Anzahl der Kinder werden auch kindergeldberechtigte Kinder, die mit dem zweiten Wohnsitz bei ihrer Familie in Walldorf gemeldet sind, berücksichtigt.
Seniorinnen und Senioren müssen ihren Rentenbescheid und Nachweise aller Einkünfte der letzten zwölf Monate mitbringen. Für schwerbehinderte Menschen ab 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens achtzig Prozent gilt, ihren Schwerbehindertenausweis sowie Nachweise der Einkünfte der letzten zwölf Monate vorzulegen.
Die Einkommensgrenzen:
Haushalte mit
1 Person 1.600 Euro
2 Personen 2.320 Euro
3 Personen 3.200 Euro
4 Personen 3.930 Euro
Bürgerbüro im Rathaus:
Sprech- und Öffnungszeiten
Mo., Di., Do. 7.30 bis 14.00 Uhr
Mi. 7.30 bis 18.30 Uhr
Fr. 7.30 bis 13.00 Uhr
Auch der Landesfamilienpass Baden-Württemberg, der ermäßigten Eintritt zu staatlichen Schlössern und Museen ermöglicht, ist im Bürgerbüro erhältlich.
Text: Stadt Walldorf