Walldorf-Pass 2014 mit Schwimmkurs
Einkommensgrenzen angepasst – Pass-Ausgabe im Bürgerbüro
Der „Walldorf-Pass“ ist ein bewährter Dauerläufer, der 2001 an den Start ging und den es auch im Jahr 2014 nach dem einhelligen Willen des Gemeinderats weiterhin geben wird. Das hat das Gremium noch im Dezember 2013 beschlossen. Der Pass kann ab sofort im Bürgerbüro im Rathaus von den Berechtigten beantragt werden.
Die Leistungen des Gutscheinkatalogs können Alleinerziehende, Familien, Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren und Schwerbehinderte über 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent in Anspruch nehmen. Die Gutscheine gewähren Ermäßigungen für verschiedenste Freizeiteinrichtungen und –aktivitäten. Neu in den Gutscheinkatalog wurde auf eine Anregung hin die Bezuschussung eines Schwimmkurses im AQWA Bäder- und Saunapark aufgenommen. Die Stadt steuert zu dem Kurs – wie auch zu den anderen Angeboten – dreizehn Euro bei.
Die Einkommensgrenzen für den einkommensabhängig vergebenen Walldorf-Pass wurden für das Jahr 2014 angepasst. Auf Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2001 richten sich die für den Walldorf-Pass angewandten Einkommensgrenzen nach dem jeweils geltenden Sozialhilfesatz und sollen beim 1,8-fachen dieses Satzes liegen. Da dieser 2014 angepasst wurde, wirkt sich das auf die Einkommensgrenzen aus.
Im Jahr 2013 stellte das Bürgerbüro 494 Pässe aus. Davon entfielen 125 auf Seniorinnen und Senioren und 369 auf Familien. Der Gutscheinkatalog kam damit rund 1.724 Personen zugute. Von den 243 Walldorfer Familien mit mehr als zwei Kindern nahmen 209 Familien den Pass in Anspruch, was einer Quote von 85 Prozent entspricht. Für die Stadt bedeutete der Walldorf-Pass anno 2013 einen finanziellen Aufwand von rund 60.000 Euro.
Wissenwertes
Der Walldorf-Pass richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind bis zum Alter von 27 Jahren. Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren und Schwerbehinderte Menschen ab 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent können den Pass ebenfalls beantragen.
Nachweis vorlegen
Bis auf Familien oder Alleinerziehende mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern müssen alle Interessenten Einkommensnachweise vorlegen. Als Nachweis genügen der letzte Einkommensteuerbescheid oder die Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate. Der Kindergeldnachweis muss ebenfalls vorgelegt werden. Seniorinnen und Senioren müssen ihren Rentenbescheid mitbringen und schwerbehinderte Menschen ihren Schwerbehindertenausweis.
Walldorf-Pass – Die neuen Einkommensgrenzen
Haushalte mit 1 Person 1.280 Euro
2 Personen 1.955 Euro
3 Personen 2.570 Euro
4 Personen 3.186 Euro
Bürgerbüro im Rathaus, Sprech- und Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do. 7.30 bis 14 Uhr
Mi. 7.30 bis 18.30 Uhr
Fr. 7.30 bis 13 Uhr
Quelle: Stadt Walldorf