Das muss nicht sein
Zwei Lattenroste, eine Schaumstoffmatratze. Diese Bestandteile eines Bettes wurden leider nicht ordnungsgemäß über die AVR entsorgt, sondern einfach am Wegrand im Bereich von Bunsenstraße/Heinrich-Lanz-Straße abgelegt. Das ist natürlich nicht erlaubt und stellt ein großes Ärgernis dar.
Die Sperrmüllabfuhr wird in Walldorf grundsätzlich über die AVR Kommunal AöR geregelt. Das Formular zur Abholung kann online über www.avr-kommunal.de und Auswählen der Rubrik „Abholung auf Abruf“ ausgefüllt und abgeschickt werden. Die Abholung des Sperrmülls ist kostenlos.
Text und Foto: Stadt Walldorf