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Walldorf halbiert den Grundsteuer-Hebesatz

21. März 2025 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Gemeinderat Walldorf, Politik

 

Kritische Stimmen aus dem Gemeinderat zur Reform des Landes

Voraussichtlich im Laufe des Monats April dürfen die Walldorfer Bürgerinnen und Bürger ihre Grundsteuerbescheide fürs laufende Jahr erwarten. Das hat Kämmerer Boris Maier in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats bekannt gegeben, nachdem das Gremium zuvor den neuen Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2025 festgelegt hatte. Er wird 100 v.H. betragen, das ist die Hälfte des bisherigen Hebesatzes.

Notwendig geworden war die Entscheidung durch die Grundsteuerreform des Landes, nach der künftig allein die Grundstücksgrößen und der Bodenrichtwert über die zu zahlende Grundsteuer entscheiden. Mit der Halbierung des Hebesatzes sorgt die Stadt dafür, dass – wie vom Gesetzgeber empfohlen – sich die Einnahmen aus der Grundsteuer ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres bewegen. Die Entscheidung fiel bei einer Gegenstimme (Uwe Lindner, CDU) und zwei Enthaltungen (Dr. Joachim Ullmann und Dr. Gerhard Baldes, beide CDU). Der Beschluss, die Erhebung der Grundsteuer A vorübergehend auszusetzen, da die Einnahmen von lediglich 7500 Euro in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen, wurde einstimmig gefasst.

Der Kämmerer machte einleitend deutlich, dass die Verwaltung zur Hebesatz-Änderung „mehr oder weniger gezwungen worden“ sei, und ging auf die Entwicklung seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2018 ein. Über die Veränderungen durch das neue Grundsteuermodell in Baden-Württemberg hatte die Stadtverwaltung bereits im Juni 2024 mit einer öffentlichen Veranstaltung informiert: Als kompetenter Referent hatte Dieter Brettschneider, Professor an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl in den Bereichen kommunales Wirtschaftsrecht und Abgabenrecht, die Auswirkungen aufgearbeitet, die nach seinen Worten zu einer „gefühlten Ungleichbehandlung“ führen – da die Art der Bebauung keine Rolle mehr spielt, zahlen vor allem Gewerbebetriebe niedrigere Grundsteuersätze, während private Eigentümer stärker belastet werden (der Bericht über die Veranstaltung ist noch auf der Homepage der Stadt zu finden: www.walldorf.de/aktuell/neue-grundsteuer-als-gefuehlte-ungleichbehandlung).

„Was uns vom Gesetzgeber nicht gegönnt ist, ist eine Unterscheidung beim Hebesatz zwischen Gewerbe- und Wohnbebauung“, sagte Boris Maier und fügte an: „Das wäre wünschenswert gewesen.“ So kann die Stadt mit der Halbierung des Hebesatzes zwar für eine Aufkommensneutralität sorgen. Sie kann aber nicht verhindern, dass einige Grundstücksbesitzer künftig trotz des niedrigeren Satzes mehr Grundsteuer bezahlen müssen – das liegt auch an den vergleichsweise hohen Bodenrichtwerten in Walldorf. Diese liegen für die Wohnbebauung zwischen 940 und 1150 Euro pro Quadratmeter, fürs Gewerbe bei 200 Euro/Quadratmeter. Auf der anderen Seite kann Walldorf den Hebesatz nach den Worten des Kämmerers nicht noch niedriger ansetzen, sonst würden der Stadt Nachteile beim Finanzausgleich entstehen.

Von „Unbehagen“ angesichts der Verschiebung weg von Gewerbe- und hin zu Privatgrundstücken sprach Mathias Pütz (CDU). Die „eklatante Mehrbelastung“ einiger weniger Einfamilienhausbesitzer sehe man sehr kritisch. „Den Druck der Reform auf eine kleine Gruppe lehnen wir ab und hoffen auf rechtliche Nachbesserungen und Differenzierungsmöglichkeiten nach dem Grad und der Qualität der Bebauung“, sagte er. Man erwarte „eine Kehrtwende in der Landesgesetzgebung“ und eine Reform des Gutachterausschusswesens. Deshalb stimme seine Fraktion nur „unter Protest“ zu. Sein Fraktionskollege Uwe Lindner wollte die „ungerechte Kostenverschiebung nicht mittragen“ und stimmte gegen den neuen Hebesatz.

„Die Landesregierung hat es sich zu einfach gemacht“, kritisierte Dr. Andrea Schröder-Ritzrau die Vorgaben des Landes. Diese kämen „vielen Bürgern teuer zu stehen“ und es drohten „ungerechtfertigte Mehrbelastungen“ für einige, andererseits aber auch „ungerechtfertigte Minderbelastungen“ vor allem für das Gewerbe. Letzteres sei „aus SPD-Sicht die größte Ungerechtigkeit“. Man plädiere weiter „für ein wertabhängiges Modell“, das auch die Art der Bebauung berücksichtige, wisse aber, dass das zunächst „keine Konsequenzen“ haben werde. „Ungerecht“ ist auch aus Sicht von Günter Lukey (FDP) durch das neue, „relativ einfache Grundsteuermodell“ künftig die Besteuerung der Unternehmen und von privaten Eigentümern mit größeren Grundstücken. Die Stadt könne über den Hebesatz nur „flächendeckende Erhöhungen“ verhindern.

Der Weg, den Baden-Württemberg bei der Grundsteuerreform gewählt hat, sei „sicher zu hinterfragen“, meinte Wilfried Weisbrod (Bündnis 90/Die Grünen), das neue Modell sei „vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss“. In Walldorf habe man schon beim alten Grundsteuer-Hebesatz den „landesweit niedrigsten“ gehabt und sich jetzt an die Empfehlung der Aufkommensneutralität gehalten. Andere Kommunen würden das sicher nutzen, um ihre „leeren Kassen“ zu füllen. Das werde es mit seiner Fraktion nicht geben. Für Mihriban Gönenç (Zusammen für Walldorf) ist der neue Hebesatz eine „notwendige Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben“. Durch die Grundsteuerreform würden allerdings „bestimmte Gruppen spürbar stärker belastet“, vor allem ältere Menschen. Das führe zu „sozialen Herausforderungen, die wir nicht ignorieren dürfen“.

 

Text und Foto: Stadt Walldorf

 

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