Gemeinderat stimmt Auflösung der Stelle zum 1. Dezember 2019 zu
Die Tage der Grundbucheinsichtstelle im Walldorfer Rathaus sind gezählt. Ende November wird sie aufgelöst. Diesem Vorschlag der Verwaltung stimmte der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 15. Oktober zu.
Klaus Brecht, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Umwelt, ging in der Sitzung kurz auf die jüngsten Entwicklungen in Sachen Grundbuchamt und Grundbuchstelle ein. Auch Walldorf sei ein „Opfer“ der landesweiten Grundbuchreform in Baden-Württemberg geworden, stellte er fest. Die bis Ende 2017 662 Grundbuchämter wurden zu diesem Zeitpunkt in dreizehn Amtsgerichte eingegliedert. Das für Walldorf zuständige Amtsgericht Mannheim, so Brecht, arbeite gut. Innerhalb einer Woche erhalte man von dort die gewünschten Auskünfte
Ein kleiner Ersatz sei die vom Land gegebene Möglichkeit gewesen, eine Grundbucheinsichtstelle zu behalten. Hier kann zumindest Einsicht in das Grundbuch genommen und es können Abschriften angefertigt werden. Wie Brecht ausführte, hätte die Grundbucheinsichtstelle auch den Vorzug gehabt, dass das qualifizierte Personal weiterhin sinnvoll eingesetzt werden konnte.
Da die letzte noch verbliebene Ratschreiberin zum 1. Dezember in den Ruhestand gehe, schlage die Verwaltung dem Gemeinderat nun vor, die Grundbucheinsichtstelle zu diesem Zeitpunkt aufzugeben. Auch die Zahlen sprächen dafür, so Brecht. „Die Grundbucheinsichtstelle ist unwirtschaftlich“, meinte Brecht. Im Jahr 2018 seien insgesamt 321 Abschriften erstellt worden, 57 Prozent davon für Privatpersonen, 22 Prozent für gewerbliche Belange, zum Beispiel von Banken, und 21 Prozent für auswärtige Gemarkungen. Auch für 2019 konstatierte die Stadt rückläufige Zahlen. Dies liege auch daran, dass das Grundbuchamt in Mannheim mittlerweile gut funktioniere. Innerhalb einer Woche erhalte man von dort Antwort auf Anfragen, die elektronisch, auf dem Post- oder Faxweg gestellt werden könnten. Brecht wies noch darauf hin, dass Grundbucheinsichtstellen in den Nachbargemeinden weiterhin betrieben würden. In Wiesloch und St. Leon-Rot würden diese aufgrund der Altersstruktur des Personal sicherlich auch mittelfristig noch bestehen.
Stadtrat Mathias Pütz (CDU) wollte nochmals bestätigt wissen, dass die Schließung struktureller Natur sei und nicht an einer „Nachlässigkeit“ Walldorfs liege, das der Bürgerschaft doch ein „erhebliches Maß an freiwilligen Leistungen“ biete. Dies konnte Klaus Brecht bestätigen.
Text: Stadt Walldorf