„Wir dürfen da nicht länger zusehen, hier muss etwas passieren“, erklärte Stadtrat Manfred Zuber (SPD) in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 5. Mai zu einem Bebauungsplanantrag seiner Fraktion.
Dieser bezieht sich auf den östlichen Bereich des Quartiers Bleichstraße, Heidelberger Straße, Hardtstraße, Schwetzinger Straße.
Der Gemeinderat folgte jedoch dem Antrag, einen Bebauungsplan für das Gebiet aufzustellen, nicht. Man einigte sich aber darauf, zunächst Voruntersuchungen in die Wege zu leiten, um dann ein Sanierungsgebiet ausweisen zu können.
Als Anlass und Schwerpunkt des Antrags nannte Manfred Zuber das Grundstück einer ehemaligen Wäscherei in der Bleichstraße, das in privatem Eigentum ist. Das frühere Wäschereigebäude ist mittlerweile einsturzgefährdet, der Boden des Grundstücks durch die Nutzung industrieller Lösungsmittel belastet. Eine Thematik, der sich der Gemeinderat schon oft in seinem Technischen Ausschuss gewidmet habe, wie Zuber berichtete. „Die immer noch vorhandene starke Bodenbelastung der Gewerbebrache und der Zustand der Gebäude entlang der Bleichstraße beeinträchtigen das Wohnumfeld beträchtlich und verhindern eine positive Entwicklung des Quartiers“, erklärte Manfred Zuber. Auch wenn der Antrag der SPD-Fraktion die Aufstellung eines Bebauungsplans für das genannte Quartier vorgesehen habe, um eine positive Entwicklung in Gang zu bringen, sei die SPD-Fraktion für andere Vorschläge offen, stellte er fest. „Wir wollen Bewegung in die Sache bringen“, so Zuber.
Quartier sanieren und aufwerten
Das Quartier zu sanieren und aufzuwerten, sah auch die Stadtverwaltung als notwendig an. „Das klassische Bebauungsplanverfahren greift hier aber nicht“, erläuterte Bürgermeisterin Christiane Staab, die Verwaltung könne dieses daher nicht empfehlen. Es leiste keinen wesentlichen Beitrag zur Sanierung des Bodens. Auch mit einem Bebauungsplan bleibe zunächst die Boden- und Grundwassersanierung Aufgabe des Eigentümers.
Der Vorschlag der Verwaltung lautete daher, keinen Bebauungsplan aufzustellen, sondern ein städtebauliches Sanierungsgebiet auszuweisen, was zielführender sei. Mit der Ausweisung eines Sanierungsgebiets könne man die Mitwirkung der Eigentümer eher fördern, so das Argument auf Verwaltungsseite, denn es gebe dann auch Fördermöglichkeiten.
Stadtrat Christian Winnes (CDU) war die Aufwertung des Areals ein wichtiges Anliegen. Bei einem Bebauungsplan sah er den Aufwand kritisch im Gegensatz zum voraussichtlichen Ergebnis. Er stimmte zunächst vorbehaltlich der weiteren Diskussion zu und votierte am Schluss ebenfalls dafür, zunächst Voruntersuchungen durchzuführen.
Stadträtin Nele Böhm (Bündnis 90/Die Grünen) konnte dem Bebauungsplan nicht zustimmen, da ihre Fraktion darin nur bedingt eine Lösung der Problematik sah. Es sei zwar anerkennenswert, dass die SPD mit ihrem Antrag „einen Schandfleck“ beseitigen wolle. Man solle aber die Sanierung des Grundstücks abwarten, um bauleitplanerische Akzente zu setzen, so Böhm.
„Wenig zielführend“ fand Stadtrat Matthias Renschler (FDP) den Bebauungsplan. Ein Sanierungsgebiet auszuweisen, sei „wirksamer“. Er sprach auch die Auskunftspflicht der Eigentümer hinsichtlich eines Gutachtens zur Bodenbelastung an.
Stadtrat Manfred Zuber (SPD) zeigte sich offen für die Vorschläge und betonte, dass man Voruntersuchungen brauche. Auch ein Sanierungsgebiet könne nur nach entsprechenden Voruntersuchungen beantragt werden.
Der Antrag wurde schließlich entsprechend umformuliert, so dass zunächst Maßnahmen zur städtebaulichen Voruntersuchung für ein erweitertes Gebiet vorgenommen werden. Dem stimmten alle Fraktionen zu.
Text: Stadt Walldorf
Foto: Pfeifer