Gemeinderat erhöht Einkommensgrenzen
Die Stadt will ihr freiwilliges Förderprogramm für den benutzergerechten Wohnungsumbau attraktiver machen. Den Vorschlägen der Verwaltung hierfür folgte der Gemeinderat mit großer Mehrheit in seiner öffentlichen Sitzung am 6. November.
Wie Erster Beigeordneter Otto Steinmann erläuterte, fördere das Programm notwendige Baumaßnahmen, um es Menschen mit körperlichen Einschränkungen zu ermöglichen, länger „in ihren eigenen vier Wänden“ bleiben zu können. Die Bezuschussung erfolgt in Ergänzung zur Förderung durch die Pflegekassen oder durch Landesmittel. Durch Beratungsgespräche und auch durch einen Flyer habe die Stadt, so Steinmann, in letzter Zeit verstärkt auf das Programm aufmerksam gemacht, doch die Zahl der Anträge sei nicht wesentlich gestiegen. Als Grund hierfür nannte er das Kriterium, dass die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei der Antragstellung offengelegt werden müssen. „Daran sollten wir nicht rütteln“, empfahl Steinmann.
Angehoben werden sollte jedoch die Einkommensgrenze vom bisher geltenden 1,6-fachen Satz des sozialhilferechtlichen Bedarfs auf den 2,0-fachen Satz. Dem stimmte der Gemeinderat zu. Die Erhöhung der Vermögensfreigrenze von aktuell 33.800 Euro auf 50.000 Euro fand eine Mehrheit von 19 Stimmen, bei vier Ablehnungen. Erster Beigeordneter Otto Steinmann informierte das Gremium noch darüber, dass bisher im Laufe eines relativ langen Zeitraums 110.000 Euro an Fördergeldern ausgezahlt worden seien für Investitionen in einer Gesamthöhe von 400.000 Euro.
Prüfung der Vermögensverhältnisse bleibt
Stadträtin Hannelore Blattmann (CDU) stimmte den Vorschlägen der Verwaltung zu. Das Förderprogramm sei wichtig, um auch Menschen mit kleiner Rente das Wohnen in vertrauter Umgebung zu ermöglichen, meinte sie. Die Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse sah auch sie als „wichtigen Bestandteil“ einer Förderung. „Wir hoffen, dass das Förderprogramm nun stärker angenommen wird“, erklärte sie.
Auch Stadträtin Petra Wahl (SPD) meinte, dass vor allem Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen unterstützt werden sollten, um barrierefrei wohnen zu können. Die bisherige Einkommensgrenze sei zu niedrig. Wer beispielsweise nur rund 1.480 Euro im Monat habe, sei sicher nicht zu motivieren, „das wenige Geld in einen Umbau zu investieren“. Die Vermögensgrenze auf 50.000 Euro zu erhöhen, befürwortete die SPD-Fraktion, denn es sei nachvollziehbar, dass ein Anteil an Vermögen älteren Menschen Sicherheit gebe, falls sie in ein Pflegeheim müssten. Die Förderung solle jedoch nach wie vor „unabdingbar“ an die Offenlegung der Vermögensverhältnisse gekoppelt bleiben, so Wahl. Sie bat darum, in einem Jahr über die Nachfrage nach dem Programm informiert zu werden.
Das Förderprogramm nannte Stadtrat Wilfried Weisbrod (Bündnis 90/Die Grünen) eine „sehr sinnvolle Maßnahme“. Während er bei der Erhöhung der Einkommensgrenze mitgehen konnte, stimmte er der Anhebung der Vermögensgrenze nicht zu. Wer 50.000 Euro habe, könne Baumaßnahmen auch selbst bezahlen, meinte er. Die Offenlage der finanziellen Verhältnisse wollte auch seine Fraktion beibehalten. „Wir hoffen, dass dieses Projekt ins Laufen kommt“, wünschte Weisbrod.
„Die Pflege daheim wird sehr viel weniger gefördert, als die in einem Pflegeheim“, sagte Stadträtin Dagmar Criegee (FDP). Auch wer ein überdurchschnittliches Vermögen habe, werde dieses nicht in Umbaumaßnahmen stecken, aus Angst das Geld werde einmal nicht für die spätere Pflege ausreichen. Sie meinte, das Anheben der Fördergrenzen sei „einen Versuch wert“. Ihre Fraktion glaube jedoch nicht, dass diese Maßnahmen ausreichen würden, um eine deutlich erhöhte Antragstellung zu erreichen. Auch sie bat um einen Bericht nach einem Jahr.
Tex: Stadt Walldorf