Gemeinderat für Gebührenkonstanz
Noch im alten Jahr hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. Dezember über die Höhe der Abwassergebühren zu entscheiden.
Eine Änderung gibt es dabei nur bei der Schmutzwassergebühr, die seit 1. Januar 1,80 Euro pro Kubikmeter kostet, anstelle von bisher 1,78 Euro. Sie wurde damit lediglich um zwei Cent erhöht. Die Niederschlagswassergebühr bleibt konstant bei 0,54 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche. Diesen Verwaltungsvorschlägen stimmte der Gemeinderat mehrheitlich bei einer Enthaltung zu.
Kämmerer Boris Maier erläuterte in der Sitzung, dass laut der Gebührenkalkulation für 2019 auch eine Gebühr von zwei Euro pro Kubikmeter für die Beseitigung von Schmutzwasser möglich gewesen wäre. Er führte aus, dass die Stadt hier Spielraum hat, denn sie kann Kostenunterdeckungen aus früheren Jahren über Gebühren ausgleichen, muss dies aber nicht zwingend tun. Etwaige Überdeckungen, die laut Statistik eher selten vorgekommen sind, müssen jedoch dem Gebührenzahler zurückgegeben werden. Die Stadt will einen Kostendeckungsgrad von neunzig Prozent erreichen, während die Gemeindeprüfungsanstalt hundert Prozent empfiehlt.
Deutlich unter den anvisierten neunzig Prozent lag der Kostendeckungsgrad im Jahr 2014. Beim Schmutzwasser belief sich die Unterdeckung auf 343.542 Euro, beim Niederschlagswasser auf 104.383 Euro. Unterdeckungen können nur innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden, für 2014 wäre in diesem Jahr daher die letzte Möglichkeit gewesen, dies in die Gebührenkalkulation einfließen zu lassen. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung, bei der Schmutzwasserbeseitigung die Kostenüberdeckung des Jahres 2016 in Höhe von rund 126.700 Euro mit einem Teil der Kostenunterdeckung von 2014 zu verrechnen. Wegen der sehr guten finanziellen Situation der Stadt verzichtete man darauf, die Unterdeckung über eine deutlichere Gebührenerhöhung aufzuholen. Beim Niederschlagswasser wurde ein Gebührenanstieg verhindert durch Verrechnung mit einer Überdeckung aus dem Jahr 2016.
Die Entscheidungen wurden auch wegen Gebührenerhöhungen getroffen, die durch dringend notwendige hohe Investitionen für Sanierungen und gesetzlich vorgegebene Erweiterungen im Abwasserverband Untere Hardt, dem Walldorf angehört, in den nächsten Jahren anstehen werden. Diese werden sich auf die Verbandsumlage und damit auf die Gebühren auswirken.
Stadtrat Mathias Pütz (CDU) sprach sich für die verbraucherfreundliche Gebührenkonstanz aus. In Walldorf herrsche Gebührenzurückhaltung. Er wies außerdem auf die sehr anspruchsvolle Arbeit in der Kläranlage hin.
Dem „alles in allem moderaten Vorschlag“ stimmte Dr. Andrea Schröder-Ritzrau (SPD) für ihre Fraktion mehrheitlich zu. Auch sie verwies darauf, dass der Bau weiterer Reinigungsstufen zur wichtigen Phosphor- und Spurenstoffelimination mit Kosten von rund elf Millionen Euro in der Kläranlage anstünden. Sie forderte, dass genauso wie das Abwasser gereinigt werden müsse, die Stadt Walldorf proaktiv im Einvernehmen mit dem Wasserrechtsamt alte Deponien, wie zum Beispiel am Nußlocher Bahndamm, beseitigen müsse. „Das sollte zur Kehrwoche gehören“, meinte sie.
„Vertretbar“ fand auch Stadtrat Wilfried Weisbrod (Bündnis 90/Die Grünen) die Erhöhung.
Der „minimalen Erhöhung“ konnte auch Stadtrat Günter Lukey (FDP) für seine Fraktion zustimmen.
Die Kläranlage des Abwasserverbands Untere Hardt in Sandhausen. Sie muss in den kommenden Jahren saniert und erweitert werden, um allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Tex: Stadt Walldorf
Foto: Pfeifer