Gemeinderat billigt die Eckpunkte des Jubiläumsprogramms
Im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden, herausgegeben am 12. September 1901, wurde veröffentlicht, dass „seine Königliche Hoheit der Großherzog mit allerhöchster Staatsministerialentscheidung vom 2. September 1901 gnädigst auszusprechen geruht habe, dass der Gemeinde Walldorf, Amt Wiesloch, die Eigenschaft einer Stadt verliehen werde.“
Damit kann Walldorf im Jahr 2026 auf die Verleihung der Stadtrechte vor 125 Jahren zurückblicken. Das soll entsprechend gefeiert werden. Dafür hat der Gemeinderat jetzt auf Empfehlung des Kultur-, Bildungs- und Partnerschaftsausschusses einstimmig die erarbeiteten Eckpunkte gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zu konkretisieren und spätestens zu den Haushaltsplan-Beratungen 2025 einen Budgetvorschlag vorzulegen.
Wie es in der Vorlage zur Sitzung heißt, ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass es beim Jubiläum „125 Jahre Stadtrechte“ keines so umfangreichen Programms bedarf, wie es im Jahr 2020 geplant war – zumal die Jubiläumsfeierlichkeiten zur Stadtgründung vor 1250 Jahren (nach der Ersterwähnung Walldorfs im Lorscher Codex) Corona-bedingt weitgehend ausfallen mussten, sodass leider die vorbereitenden Arbeiten von Verwaltung, Vereinen und Organisationen ins Leere gelaufen waren.
Zu den ersten Überlegungen für das Programm 2026 zählen ein Festakt in der Astoria-Halle mit Würdigung der Stadtrechte-Verleihung; die Einladung von Vertretern der Partnerstädte; Spargelmarkt, Straßenkerwe und Musiktage sollen unter dem Dach des Stadtjubiläums stattfinden; themenbezogene Konzertveranstaltungen für Junge und Ältere; die Durchführung eines Kunstpreises; die Nachbildung eines Marktgeschehens aus 1901; die Darstellung historischer Bilder und eine Ausstellung im Heimatmuseum; Ausstellungen zu Themen der Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz; Stadtrundgänge mit Bezug auf historische Ereignisse und Gebäude, aber auch auf das neue Walldorf; digitales Walldorf – Walldorf von morgen; eine Jubiläums-„Broschüre“ und die Präsentation in den sozialen Medien.
Aus dem Kultur-, Bildungs- und Partnerschaftsausschuss kam die Anregung, Veranstaltungen, die ohnehin im Jahreskalender stehen, unter das Dach von „125 Jahre Stadtrechte“ zu stellen. Die Einladung der Partnerstädte wurde generell begrüßt.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Einbeziehen von Vereinen, Kindergärten und Schulen denkbar. Auch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Einrichtungen könnten das Stadtjubiläum mitgestalten. Wie die Sitzungsvorlage ausführt, war angedacht, für die Organisation eine zusätzliche halbe Stelle zu schaffen, was allerdings nicht umgesetzt wurde. Stattdessen wird nun eine Projektunterstützung durch einen Externen vorgeschlagen, der in den Organisationsprozess einbezogen wird.
Text: Stadt Walldorf