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Wahlaufruf zur Oberbürgermeister-Wahl am 04.10.2015

24. September 2015 | Das Neueste, OB-Wahl-2015

Der amtierende Oberbürgermeister Franz Schaidhammer, der nicht mehr für das Amt des Stadtoberhauptes kandidiert, ruft alle Wahlberechtigten in Wiesloch auf, ihr Wahlrecht bei der Oberbürgermeisterwahl auszuüben:

Liebe Wieslocherinnen und Wieslocher,

Schaidhammeram Sonntag, 4. Oktober 2015findet die Oberbürgermeisterwahl statt. Alle Vorbereitungen für die Wahl sind getroffen: Zwei Bewerber wurden vom Gemeindewahlausschuss zugelassen und stehen auf dem amtlichenStimmzettel.

Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger haben nun die Wahl. Jede/r Wahlberechtigte trägt ein Stück Verantwortung für die Zukunft unserer Stadt. Deshalb bitte ich Sie: Üben Sie Ihr Wahlrecht aus – gehen Sie am Sonntag, 4. Oktober 2015zur Wahl!

 

Beteiligen Sie sich an dieser wichtigen demokratischen Entscheidung für Ihre Stadt!

Die Wahlräume werden am Sonntag, 4. Oktober 2015, von 8 bis 18 Uhr für Sie geöffnet sein. Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht greifbar haben, können Sie auch mit Ihrem Personalausweis, Unionsbürger/innen mit einem Identitätsausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum gehen.Der Stimmzettel wird Ihnen dort ausgehändigt.

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen kann auch noch am Samstagmorgen oder am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahl beantragt werden, nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 06222/84-444.

Ich danke an dieser Stelle schon jetzt den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die am Sonntag Dienst in einem Wahlvorstand oder in anderen Funktionen leisten und damit diesen Urnengang erst möglich machen.

Die Ergebnisse aus den Wahlbezirken werden nach 18 Uhr im Ratssaal und im Foyer des Rathauses der Stadt Wiesloch öffentlich präsentiert.

Sollte am Sonntag kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, wäre am 25. Oktober 2015 eine Neuwahl erforderlich, bei der die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen entscheidet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Franz Schaidhammer

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