Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung informieren Sandra Glaser und Sabine Giersberg vom Allgemeinen Rettungsverband Leimen bei einer kostenfreien Infoveranstaltung am Montag, 26. Februar, um 18 Uhr im Ratssaal der Stadt Walldorf.
Thema wird auch das zeitlich begrenzte Ehegattenvertretungsrecht ab 2023 sein.
Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06224/75959 bei Sabine Giersberg oder Sandra Glaser sowie per E-Mail an [email protected] wird gebeten.
Text: Stadt Walldorf