„Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“
Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am 12. September 2018 in Mühlhausen
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren.
Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV – Rhein-Neckar am Mittwoch, dem 12. September 2018, 18 Uhr, im Bürgerhaus – Mehrzweckraum – der Gemeinde Mühlhausen, Schulstraße 6, eine Informationsveranstaltung an.
Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantwortet der Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Tillmann Schönig.
Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen.
Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-2170
oder per E-Mail an [email protected] wird gebeten.
Der Eintritt ist frei.