Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz muss sich nicht nur auf große Gebäude oder Veranstaltungen beschränken. Jeder kann in seinem eigenen Umfeld einen Beitrag zur Prävention von Bränden leisten. Egal ob dies im beruflichen oder privaten Bereich stattfindet.
Fernsehgeräte Kaum ein anderes elektrisches Gerät ist so oft im Dauereinsatz wie der Fernsehapparat. Bei ungew… mehr dazu folgt.
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Weihnachten Für eine friedvolle und unfallfreie Adventszeit sollten Sie folgende Hinweise beachten: mehr dazu folgt.
Rauchmelder Am 16. Juli 2013 hat der Landtag von Baden-Württemberg eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. A… mehr dazu folgt.
Grillen
Grillen im Garten und in der Natur gehört zum Sommer wie das Baden gehen. Damit es ein sommerliches Vergnügen bleibt, sollten gundlegende Regeln beachtet werden:
Es sollte unbedingt ein standsicherer Grill auf feuerfestem Untergrund eingesetzt werden.
Wichtig ist auch der ausreichende Sicherheitsabstand zu brennbaren Stoffen. Bei Grillplätzen in Waldnähe bitte stets darauf achten, dass Glut nicht vom Wind verweht wird. Gerade im Hochsommer besteht akute Waldbrandgefahr.
Holzkohle sollte nur mit geeigneten Zündhilfen wie Grillanzündern, Trockenspiritus oder Pasten in Brand gesetzt werden. Bitte niemals Brennspiritus oder Benzin verwenden: Diese Flüssigkeiten verdunsten bereits bei Umgebungstemperatur, so dass der „Grillmeister“ beim Anzünden in einer höchst entzündlichen Dampfwolke steht, die blitzartig durchzünden und dann zu schwersten Verbrennungen führen kann.
Besonders gefährlich ist das Nachgießen von brennbaren Flüssigkeiten in die schon erwärmte Grillkohle. Tropft Fett in die Grillkohle, so kann sich diese entzünden.
Deshalb für alle Fälle Löschmittel, beispielsweise einen Eimer mit Wasser, bereithalten.
Vorteile bietet das Grillen mit einem Gasgrill. Hier sollte beachtet werden, dass alle Anschlüsse dicht sind und der Verbindungsschlauch zum Grill nicht der Hitze ausgesetzt ist.
Auch sollte nie in einem Raum gegrillt werden, denn hier besteht Vergiftungs- oder gar Erstickungsgefahr.
Grillkohle nach dem Grillen erst dann entsorgen, wenn sie vollständig abgekühlt ist. Es ist oft nicht erkennbar, ob nicht doch noch Glutreste vorhanden sind. Deshalb die Reste bitte nicht in Plastikbehälter oder Kartons füllen. Geeignet ist ein Blecheimer. Fehlt hierzu die Zeit, sollten die Glutreste jedenfalls sorgfältig abgelöscht und falls möglich vergraben werden.
Keinen Holzkohle- oder Gasgrill in einem geschlossenen Raum verwenden. Es besteht Vergiftungs- oder gar Erstickungsgefahr.
…… wird fortgestzt
Feuerwehr Walldorf