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Veterinäramt und Verbraucherschutz- Kontrollen 2017

17. Mai 2018 | Allgemeines, Das Neueste, Photo Gallery

„Veterinäramt und Verbraucherschutz: Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte haben im vergangenen Jahr 3422 Kontrollen in 2273 Betrieben durchgeführt – in 28 Fällen erfolgte eine vorübergehende Schließung“

 
Das Veterinäramt und
Verbraucherschutz sorgt dafür, dass die lebensmittel-rechtlichen Vorschriften im Rhein
-Neckar-Kreis eingehalten werden. Dafür führen Amtstierärzte
und Lebensmittelkontrolleure regelmäßige Kontrollen durch
und nehmen Proben.
„Wir treffen die notwendigen Anordnungen und Maßnahmen, um Verstöße zu beseitigen,
ihnen vorzubeugen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren zu schützen“, erklärte der
für diesen Bereich zuständige Ordnungsdezernent des Rhein-Neckar-Kreises, Christoph Schauder.
Gemeinsam mit Amtsleiter Dr. Lutz Michael und Referatsleiter Rudi Wolf stellte er am
Mittwoch, 16. Mai 2018, in der Wieslocher Außenstelle des Landratsamtes
den Jahresbericht des Referats Lebensmittelüberwachung
vor.
Wolf und seine Kollegen kontrollieren im Landkreis alle Lebensmittelunternehmen vom Produzenten
über Transporteure und Zwischenhandel bis hin zum Vertreiber.
Überprüft werden zum Beispiel Landwirte, Metzgereien, Bäckereien,
Getränkehersteller und Brauereien, Einzelund Großhandel, Speditionen,
in Europa und weltweit tätige Lebensmittelkonzerne, Gaststätten,
Großküchen (Kantinen, Krankenhäuser) oder andere Einrichtungen zur Gemeinschaftsver-
pflegung (Kindergärten, Schulen, Krippen) sowie Anbieter auf Wochenmärkten,
Vereins-und Straßenfesten.
Auch Betriebe, die kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände (wie Spielzeug, Geschirr) oder Tabakerzeugnisse
in den Verkehr bringen, werden überwacht.
„Die Häufigkeit, mit der ein Betrieb kontrolliert wird, richtet sich nach dem Ergebnis
einer Risikobewertung. Diese wiederum setzt sich zusammen aus dem
Risiko, das der Betrieb aufgrund seiner Betriebsart erhält
und der betrieblichen Hygiene, wie sie bei einem Kontrollbesuch
festgestellt wird“, erläutert Amtsleiter Dr. Michael.
Der zuständige Referatsleiter Rudi Wolf veranschaulicht das an einem Beispiel aus der Praxis: „So hat
ein Betrieb, der Hackfleisch herstellt, von Haus aus ein höheres Risiko als einer,
der nur verpackte Waren lagert.“
646 Verstöße im Jahr 2017
Insgesamt 3422 Kontrollbesuche haben die Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure
im Jahr 2017 durchgeführt, dabei wurden 646 Mal Verstöße festgestellt. In
313 Fällen war der Erlass einer Ordnungsverfügung erforderlich, in 87 Fällen
eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige und in 16 Fällen sogar eine Strafanzeige.
76 Betriebsmitarbeiter wurden verwarnt.
„Leider mussten auch im Jahr 2017 insgesamt 28 Betriebe im Rhein-Neckar-Kreis
vorübergehend geschlossen werden“, präsentierte Rudi Wolf die aktuellen Zahlen.
Meist sei dies der Fall bei erheblichen Mängeln in der Basishygiene, die durch gründliche
Reinigung beseitigt werden können. Nach Abnahme durch den zuständigen Lebensmittel-
kontrolleur könne der Betrieb dann meistens wieder geöffnet werden.
Dieser wird dann allerdings für eine gewisse Zeit häufiger kontrolliert.
 
Sicherer Umgang mit Lebensmitteln
Neben Kontrollen legt das Veterinäramt und Verbraucherschutz
auch großen Wert auf Beratung. Zum Beispiel bieten immer mehr Kindertagesstätten
(Kitas) Verpflegung in ihren Räumen an.
Für Träger und Einrichtungen ist die Umsetzung dieser zusätzlichen Aufgabe eine
Herausforderung, denn hierfür benötigt man Fachwissen in Bezug auf Gemeinschaftsverpflegung.
So ist in der täglichen Praxis die Umsetzung von Hygienemaßnahmen und deren Dokumentation
Pflicht. Speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinschaftsverpflegung in
Kitas der Rhein-Neckar-Region (auch die Stadtkreise Heidelberg und Mannheim zählen dazu) bietet das Veterinäramt
und Verbraucherschutz seit 2012 Fachkundeschulungen nach §4 der Lebensmittelhygieneverordnung an.
Mitarbeiterinnen aus dem Veterinärbereich, der Lebensmittelüberwachung und
dem Referat FORUM Ernährung haben ein Konzept erarbeitet, das an den Alltag der Teilnehmer anknüpft und praxisnah vermittelt wird. Ziel dabei ist, dass die Inhalte nicht nur aufgezeigt, sondern die Hintergründe dabei verstanden werden, um in die jeweilige Situation vor Ort umzusetzen.
„Diese Schulung zur Basishygiene gibt dem Team Sicherheit und Orientierung, auch im Gespräch
mit den Eltern“, ist sich Amtsleiter Dr. Michael sicher.
Zudem können an diese Themen weitere Inhalte der Ernährungsbildung angeknüpft werden, wie etwa
Speiseplanung, Nahrungsmittelkunde und Lebensmittelqualität, Herkunft etc.,
wodurch das breite Spektrum der Ernährungsbildung deutlich wird.
Probenahme in größeren Betrieben (BG1) Eine wichtige Säule der Lebensmittelüberwachung bleibt
die amtliche Entnahme von Proben. Diese erfolgt nach einem sehr differenzierten System der Risikobewertung.
Hierbei wird der gesamte Warenkorb an Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetika, Tabakwaren sowie aller Arten von sogenannten Bedarfsgegenständen betrachtet.
Eine Besonderheit des Rhein-Neckar-Kreises liegt in der ungewöhnlichen Konzentration von sehr spezialisierten Betrieben des Nahrungsmittelgewerbes.
Diese Betriebe exportieren viel beziehungsweise nehmen als Direktimporteur
und Großverteiler eine prominente Stellung innerhalb der Lebensmittelkette ein.
„Auch im vergangenen Jahr sorgte dieser Umstand wieder für einen erhöhten
Aufwand bei den Kollegen aus der amtlichen Überwachung“, so Dr. Michael.
Die technischen Sachverständigen prüfen durch die amtlichen Probenentnahmen nämlich
die Eigenkontrollen der Betriebe gegen.
Von den insgesamt fast 3000 Proben im Jahr entfielen allein auf die 55 BG-1-Betriebe circa
540 Sammelproben, bestehend aus jeweils bis zu 100 Einzel-stichproben.
Die Auswahl der Einzelstichproben, die der verantwortliche Lebensmittelkontrolleur dabei treffen muss, richtet sich nach der Art des Produktes, seiner individuellen Beschaffenheit, der Gesamtmenge und der Lieferart.
Schließlich geht es darum, die Wirksamkeit der Eigenkontrolle des jeweiligen Großbetriebes
zu prüfen. Ziel ist es zum Beispiel, bei Samen oder Nüssen Pilzbefall durch unzureichende Lagerbedingungen auszuschließen und damit das Vorkommen von Aflatoxinen in Lebensmitteln.
„Die Wirksamkeit der Kontroll-maßnahmen in 2017 kann durch die erfreuliche Tatsache unterstrichen werden,
dass im europäischen Vergleich keine Höchstmengenüberschreitungen festgestellt wurden“,
zieht der Amtsleiter ein positives Fazit.
 
 
Zahlen und Fakten aus dem Jahresbericht 2017 der Lebensmittelüberwachung
• 3422 Kontrollen in 2273 Betrieben
• 646 Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
• 313 lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügungen
• 87 Bußgeld
– und 16 Strafverfahren
• In 28 Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden
• 16 Mal wurde die Abgabe der Lebensmittel verboten oder eingeschränkt
• 14 Mal wurde angeordnet, Lebensmittel unschädlich zu vernichten
• 25 Mal verzichteten Lebensmittelunternehmer freiwillig auf den Verkauf
und nahmen die Ware aus dem Verkehr
Bildhinweise
(Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

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