Wenn es in den Gärten grünt und blüht, ist dies ein schöner Anblick, jedoch der Verkehrssicherheit nicht immer zuträglich.
Die Stadt Walldorf weist darauf hin, dass Äste, Zweige und Stauden, die auf Geh- und Fahrwege überhängen, auch während der Vegetationszeit gekürzt werden müssen. Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer, ob zu Fuß, mit dem Rad oder motorisierten Fahrzeugen unterwegs, dürfen nicht behindert werden.
Auch die freie Sicht auf Verkehrsschilder oder Schilder, die auf Hydranten hinweisen, muss immer gewährleistet sein.
Text: Stadt Walldorf