Stadt Wiesloch informiert – Vereinsförderrichtlinien wurden angepasst
Die „Richtlinien zur Förderung der Tätigkeit der Vereine in den Bereichen des Sportes und der Kultur“ wurden in zwei Punkten angepasst und im gemeinderätlichen Ausschuss beschlossen.
Die Richtlinien sind vom 1. Juli 2012 mit den Änderungen aus der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Kultur, Sport und Soziales (VKSS) vom 11.02.2015 zu Punkt 3.3 „Baukostenzuschüsse“, gültig ab 12.02.2015 und aus der VKSS-Sitzung vom 22.04.2015 zu Punkt 3.9.2 „Bezuschussung“ – „Nutzung der Räume im Palatin“ – rückwirkend gültig ab 01.01.2015.
Alle Interessierten können sich die überarbeiteten Richtlinien bei den Informationen des Vereinsbüros, vor Zimmer 205 im Rathaus Wiesloch, abholen oder sich im Internet auf der Homepage der Stadt Wiesloch, www.wiesloch.de unter „Freizeit und Kultur“, „Vereine“ ansehen oder herunter laden.
Quelle: Stadt Wiesloch