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Verdorbenes Fleisch und Etikettenschwindel – Wie sicher sind Lebensmittel im Rhein-Neckar-Kreis?

26. April 2025 | Informationen, Leitartikel, Verbraucherinformationen

Hygiene, Herkunft, Hochstapelei: Veterinäramt und Verbraucherschutz legen Jahresbericht 2024 vor

Im Jahr 2024 führten die Mitarbeitenden des Veterinäramts und Verbraucherschutz im Rhein-Neckar-Kreis insgesamt 3.375 Kontrollen in 2.389 Betrieben durch. In 20 Fällen mussten die Betriebe aufgrund schwerwiegender Mängel vorübergehend geschlossen werden. Diese Zahlen stellten Rudi Wolf, Leiter des Referats Verbraucherschutz, Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts und Verbraucherschutz, sowie Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit, bei der Präsentation des Jahresberichts vor.

Lebensmittelkontrolleure im Dauereinsatz

Die geschilderten extremen Mängel, wie Rattenbefall oder verdorbenes Fleisch, seien Einzelfälle, betonte Rudi Wolf. Insgesamt überwachen 16 Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure sowie Amtstierärztinnen und -ärzte die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften. Die Kontrollen erfolgen regelmäßig nach festen Rhythmen sowie anlassbezogen bei Verdachtsfällen, Beschwerden oder Krankheitsausbrüchen. Die Mehrheit der Betriebe halte sich an die gesetzlichen Vorgaben, wie Dr. Hagel erläuterte, und verwies dabei auch auf die einschlägigen Regelungen der Europäischen Union.

Betriebe in der Eigenverantwortung

Doreen Kuss hob hervor, dass die Eigenverantwortung der Lebensmittelunternehmer im Mittelpunkt stehe. Da im Rhein-Neckar-Kreis knapp 8.000 Lebensmittelbetriebe existieren, sei eine flächendeckende und permanente Kontrolle nicht möglich. Dennoch konnten die Kontrollzahlen im Jahr 2024 das Niveau vor der Corona-Pandemie erreichen. Neben den Kontrollen wurden 435 Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht erstellt. Darüber hinaus leiteten die Behörden 41 Bußgeld- und 14 Strafverfahren ein.

Veränderungen in der Betriebsstruktur

Rudi Wolf, der bereits vor der Verwaltungsreform 2005 beim Wirtschaftskontrolldienst der Polizei tätig war, berichtete von strukturellen Veränderungen in der Lebensmittelbranche. Das mit der EU-Verwaltungsreform eingeführte Hygienepaket habe das Lebensmittelrecht maßgeblich beeinflusst. Außerdem schließe sich bei traditionellen Betrieben wie Metzgereien oder Bäckereien zunehmend die Nachfolgelücke, während große Filialketten diese Stellen besetzten. In der Gastronomie führe dies häufig dazu, dass ungelerntes Personal eingesetzt werde, was sich negativ auf die Hygienestandards auswirken könne.

Eine verpackte handelsübliche Zimmertür wurde als Gärraumtür in einer Bäckerei im laufenden Betrieb verwendet.

Herkunftsangaben bei Lebensmitteln im Fokus

Die Lebensmittelüberwachung kümmert sich nicht nur um Hygienemängel, sondern auch um die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten. Verbraucher seien bereit, für Spargel und Erdbeeren aus der Region höhere Preise zu zahlen. Allerdings werde dies von einigen Anbietern ausgenutzt, indem billigere Ware aus dem Ausland fälschlich als regionale Produkte verkauft werde. Mit Hilfe der Stabilisotopen-Analyse überprüfen die Behörden die Herkunft der Produkte. Dabei werden die Isotopenverhältnisse der geprüften Ware mit authentischen Proben verglichen, die direkt auf den Feldern entnommen werden.

Verpacktes sowie offenes Fleisch zusammen mit einem stark verschimmelten Knochen in einem Restaurant.

Lebensmittelüberwachung bleibt komplexe Aufgabe

Dr. Dominika Hagel stellte abschließend fest, dass die Lebensmittelüberwachung im Rhein-Neckar-Kreis eine vielfältige und komplexe Aufgabe darstelle. Das Beispiel der Herkunftsüberprüfung zeige eindrücklich, wie umfassend die Aufgaben der Behörde seien.

ebensmittelkontrolleur und Referatsleiter Rudi Wolf bei einer Kontrolle.

Hintergrund:

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt kontrolliert im Rhein-Neckar-Kreis alle Lebensmittelunternehmen vom Produzenten über Transporteure und Zwischenhändler bis hin zum Vertreiber. Überprüft werden zum Beispiel Landwirte, Metzgereien, Bäckereien, Getränkehersteller und Brauereien, Einzel- und Großhandel, Speditionen, in Europa und weltweit tätige Lebensmittelkonzerne, Gaststätten, Großküchen (Kantinen, Krankenhäuser) oder andere Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (Kindergärten, Schulen, Krippen) sowie Anbieter auf Wochenmärkten, Vereins- und Straßenfesten. Auch Betriebe, die kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände (wie Spielzeug, Geschirr) oder Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringen, werden überwacht.

Zahlen aus dem Jahresbericht 2024 (Vorjahreswerte in Klammern)

  • 3.375 (3.124) Kontrollen in 2.389 (2.214) Betrieben
  • 435 (425) Mängelberichte wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht
  • 98 (175) lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügungen
  • 41 (29) Bußgeld- und 14 (18) Strafverfahren
  • In 20 (24) Fällen musste der Betrieb vorübergehend geschlossen werden
  • 12 (14) Mal wurde die Abgabe der Lebensmittel verboten oder eingeschränkt
  • 10 (12) Mal wurde angeordnet, Lebensmittel unschädlich zu vernichten
  • 14 (11) Veröffentlichungen nach § 40 Absatz 1a Ziffer 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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