Damit der Urlaub mit dem Haustier nicht an der Grenze endet
Mit Haustieren in den Urlaub
Wer mit einem Haustier verreisen möchte, muss sich an zahlreiche rechtliche Bestimmungen halten. Das Veterinäramt des Rhein-Neckar-Kreises gibt aktuelle Informationen und Tipps für die Reise.
Heimtierpass vorgeschrieben
Für Hunde, Katzen und Frettchen ist seit Juli 2004 bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) aber auch in sogenannte Drittländer ein europäischer Heimtierpass vorgeschrieben, den der niedergelassene Tierarzt ausstellt. Wie bei den bis dahin verwendeten Impfpässen, werden in dieses Dokument die Daten des Besitzers sowie des Tieres eingetragen. Zudem enthält er Angaben zu Impfungen, tierärztlichen Untersuchungen, Wurmkuren sowie Behandlungen gegen Zecken. Neu ist seit 2011 die Pflicht der eindeutigen Kennzeichnung des Tieres per Mikrochip, auf den der Pass ausgestellt ist. Die einst gängige Tätowierung der Tiere ist seit 2011 für Neukennzeichnungen innerhalb der EU nicht mehr zulässig, so das Veterinäramt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis. Die Chip-Kennzeichnung wird durch die Implantation eines etwa Reiskorn großen Transponders vorgenommen.
Impfung gegen Tollwut
Wer nach Schweden, Irland, Malta oder nach Großbritannien einschließlich Nordirland reist, benötigt wie für andere Länder auch eine gültige Tollwutschutzimpfung. Darüber hinaus aber eine Behandlung gegen Fuchsbandwurm. Alle Schutzimpfungen und die Behandlung gegen Fuchsbandwurm müssen im Heimtierausweis vermerkt sein. Die Tollwut-Antikörper- Bestimmung ist seit kurzer Zeit nicht mehr erforderlich.
Infektionsrisiko für Vierbeiner
Im Mittelmeerraum und in Mitteleuropa müssen Tierhalter mit Infektionen rechnen, die in Deutschland aufgrund des kälteren Klimas nur eine geringe Bedeutung haben. Hier weisen die Amtstierärzte auf einen nicht untypischen Befall mit Herzwürmern hin, die durch eine besondere Art der Stechmücke auf das Tier übertragen werden kann. Auch vor Zecken aus diesen Regionen gilt es, Vierbeiner zu schützen, denn sie können Babesiose – auch Hundemalaria – und Ehrlichiose – auch Zeckenfieber – übertragen. Die ebenfalls zu den sogenannten Mittelmeerkrankheiten zählende Leishmaniose wird durch Sandmücken übertragen. In allen drei Fällen wird die dringend zu einer Prophylaxe, in Form von speziellen Hundehalsbändern oder Ampullen zum Auftragen auf die Haut geraten. Aber auch hier gilt: Eine Prophylaxe schützt am sinnvollsten, wenn sie bereits einige Tage vor Abreise begonnen wird. Zusätzlich wird damit die weitere, zum Teil schon erfolgte Einschleppung dieser Infektionskrankheiten verhindert.
Strenge Vorschriften bei der Wiedereinreise aus Drittländern
Im Fall von Reisen in sogenannte nicht gelistete Drittländer wie beispielsweise die Türkei und Serbien ist vor der Ausreise eine Untersuchung auf Tollwut-Antikörper-Bestimmung zum Nachweis der erfolgreich durchgeführten Tollwutimpfung notwendig. Ansonsten drohen umfangreiche Sanktionierung bei der Wiedereinreise, wie die Zurückweisung an der Grenzkontrollstelle, Quarantänisierung für eine Zeitraum von drei Monaten in ein hierfür zugelassenen Tierheim oder sogar im schlimmsten Fall die Tötung des betreffenden Tieres.
Ebenso weist das Kreisveterinäramt darauf hin, dass die erleichterten Bestimmungen für Heimtiere im Reiseverkehr nur bis zu einer maximalen Anzahl von fünf Tieren gelten und diese von ihrem Besitzer begleitet werden müssen.
Umfassende Informationen zu speziellen Einreisevorschriften für Tiere erhalten Sie bei Ihrer/m niedergelassenen/m Tierärztin/Tierarzt, das zuständige Veterinäramt oder auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de.
LRA RNK