Die Stadt Walldorf informiert:
Im Hinblick auf die kommende Brutsaison 2023 der Haubenlerche weist die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Neckar-Kreises die betroffenen Katzenhalter in Walldorf-Süd nochmals auf die Möglichkeit einer Befreiung von den Anordnungen der Allgemeinverfügung nach Ziffer 6 der Verfügung hin, wenn mittels vorherigem GPS-Tracking nachgewiesen werden kann, dass sich die gehaltenen Katzen nicht im Gefahrenbereich der Haubenlerche aufhalten. Das GPS-Tracking und das weitere Vorgehen sind vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Bei sonstigen Sachverhalten, die eventuell ebenfalls eine Befreiung rechtfertigen würden, kann zudem eine Befreiung nach Ziffer 7 der Allgemeinverfügung beantragt und erteilt werden, sofern dies mit dem Schutz der Haubenlerche vereinbar ist.
Zur Klärung, inwieweit tatsächlich ein befreiungswürdiger Sachverhalt vorliegt und welche Informationen und Unterlagen gegebenenfalls für einen entsprechenden Antrag einzureichen sind, sollte möglichst frühzeitig Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen werden.
Die Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche in Walldorf-Süd wird dieses Jahr spätestens zum 1. April wieder in Kraft treten.
Kontakt: Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz, Untere Naturschutzbehörde, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim, E-Mail [email protected].