In den letzten Wochen hat das „Betteln“ in Wiesloch zugenommen. Ob dies mit dem bevorstehenden Weihnachtsfest zu tun hat oder ob es auch über die Weihnachtszeit hinaus bestand hat, wird kontrovers diskutiert.
(al) Eine Leserin berichtete uns von 5 Bettlern im Bereich zwischen ehemaligem Kaufhaus Dannheimer die Fußgängerzone hoch bis zu Schuh-Wolf (Hauptstraße/Ecke Blumenstraße). Manch einer fühlt sich dadurch belästigt und weicht lieber in die Außenbezirke aus. Allerdings sitzen oder stehen die Bettler/innen nicht nur in der Fußgängerzone sondern auch vor den meisten Supermärkten und im Einkaufszentrum in Wiesloch.
Es ist wohl zu tolerieren, wenn da ein armer Obdachloser sitzt und bettelt – da hilft man gerne mal, besonders mit Naturalien. Im Moment sieht es aber eher danach aus, dass in Wiesloch organisiert gebettelt wird, das heißt, dass morgens gemeinsam angefahren und abends gemeinsam abgefahren wird.
Die Polizei und der Ordnungsdienst haben wenig Handhabe solange passiv gebettelt wird. Passiv bedeutet „ausgesessen“ – der Bettler sitzt da und hat ein Gefäß oder Hut vor sich stehen. Ein Jammern oder Auffordern zum Geld spenden ist nicht erlaubt. Ebenso untersagt ist es, wie meist im Einkaufszentrum oder vor den Supermärkten, dass die Bettler/innen mit dem Gefäß neben einem herlaufen.
Zunächst einmal dürfen beim Betteln keine falschen Lebensumstände vorgetäuscht werden. Sollte ein Bettler beispielsweise eine Lähmung oder Blindheit vortäuschen, um die eigenen Betteleinnahmen aufgrund des Mitleids zu erhöhen, stellt dies eine Form des Betrugs dar. Gleiches gilt für Angaben über die eigenen finanziellen Verhältnisse, welche in dieser Form überhaupt nicht stimmen. Bettelt man etwa mit dem Vorwand, die eigene Geldbörse sei gerade gestohlen worden und man brauche noch Geld für ein Zugticket, obwohl dies nicht stimmt, stellt dies ebenso einen Betrug dar, welcher strafrechtlich verfolgt werden kann.
Ordnungsamt und Polizei werden in der Regel erst tätig, wenn ein Bürger ein aggressives oder betrügerisches Betteln beklagt und dort meldet. Teilweise meldet sich auch der Einzelhandel beim Ordnungsamt, wenn auf deren Privatgelände gebettelt wird und bewirkt die Verhängung eines Platzverbots. Dies schafft nicht wirklich Abhilfe, da man nur gegen die eine Person ein Platzverbot verhängen kann, bei den organisierten Bettlern dann schnell ein anderer nachrückt oder der aber einfach der Standort gewechselt wird, sodass dann wieder ein Bettler ohne Platzverbot am ursprünglichen Standort sitzt.
Dazu ein Auszug aus der entsprechenden Polizeiverordnung Verordnung:
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen, gegen das unbefugte Plakatieren, Beschriften und Bemalen, zum Schutz vor umweltschädlichem Verhalten und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutzverordnung)
Stadtstreicherei und öffentliche Belästigung
(1) Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist untersagt:
1. das Nächtigen,
2. dass die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns
Gegen das einfache Betteln kann also weder der städtische Ordnungsdienst noch die Polizei etwas tun. Wenn Sie aber Beobachtungen machen, dass aggressiv gebettelt wird oder dass morgens oder abends die Bettler gesammelt werden oder arglistig getäuscht wird, können Sie das dem Ordnungsamt oder auch beim Polizei Revier melden. Übrigens sind die Einnahmen vom Betteln steuerfrei. Wird aber organisiert gebettelt, ist es ein Gewerbebetrieb und dann müssen die üblichen Abgaben entrichtet werden.
Wer dem Bettler spenden mag, sollte sich überlegen, ob er wirklich Geld in den Säckel legt oder nicht lieber brauchbare Lebensmittel schenkt. Bei den Bettelbanden wird den Bettlern abends das Geld, das sie erbettelt haben, zum großen Teil wieder abgenommen. Die Banane, die sie untertags geschenkt bekommen und gegessen haben, nimmt ihnen keiner mehr ab!
Gerade vor Weihnachten aber auch sonst helfen Viele gerne. Aber ist Betteln in Fußgängerzonen ein Grund zum Helfen, sollte es toleriert oder verboten werden?