Der Frühling kündigt sich dieser Tage mit milden Temperaturen an und lässt das Herz der Gartenfreunde höherschlagen.
Voraussichtlich ab 1. März sollen Gärtnereien und Gartencenter wieder öffnen dürfen, die Planung für das kommende Gartenjahr kann also starten.
Dies sollte vor allem für alle diejenigen gelten, die (noch) einen Schottergarten haben. 2020 wurde das Naturschutzgesetz dahingehend geändert, dass nach dem 31. Juli 2020 angelegte Schottergärten rückgebaut werden müssen und das Anlegen neuer Schottergärten nicht mehr erlaubt ist. Diese Gesetzesänderung soll dem Klimaschutz und der Artenvielfalt dienen.
Bei älteren Schottergärten setzt der Gesetzgeber auf den freiwilligen Rückbau, für den die Stadt Walldorf durch finanzielle Unterstützung einen Anreiz gibt. Über das Umweltförderprogramm „Entsiegelung“ kann ein entsprechender Förderantrag bei der Stadt gestellt werden. Die städtische Förderung beträgt 15 Euro pro Quadratmeter, höchstens jedoch 25 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Der maximale Zuschuss liegt bei 1.300 Euro. Die finanzielle Unterstützung hängt davon ab, wann der Schottergarten angelegt wurde.
Das Umweltförderprogramm zur Entsiegelung ist auf der städtischen Internetseite www.walldorf.de unter dem Menüpunkt „Umwelt“ zu finden.
Text und Foto: Stadt Walldorf