Stellen Sie sich vor, Sie gehen spazieren und entdecken plötzlich im Gebüsch ein totes Tier. So erging es einer aufmerksamen jungen Frau, als sie mit ihrem Hund Gassi ging und im Gebüsch ein totes Hauskaninchen entdeckte. Nach dem ersten Schreck wandte sie sich an das Tom-Tatze-Tierheim, da sie nicht wusste, wer in solchen Fällen zuständig ist.
Grundsätzlich gilt: Liegt ein totes Tier mitten auf der Straße und ist somit eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer, ist die Polizei zuständig. Tiere, die sich auf Bundesautobahnen befinden, werden aus Sicherheitsgründen durch die Autobahnpolizei geborgen.
Bei Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen, wie zum Beispiel Rehe, Wildschweine, Hirsche und Wölfe sowie zahlreiche Vogelarten wie Stockente und Mäusebussard, ist der zuständige Jäger zu informieren.
Sonst ist es Aufgabe der örtlichen Bauhöfe oder Straßenmeistereien, Kadaver zu beseitigen.
Mit einem Chip gekennzeichnete Haustiere wie zum Beispiel Katzen und Hunde werden eindeutig identifiziert und an ein Tierregister gemeldet. So kann man den Besitzer informieren.
Hauskaninchen sind in der Regel nicht gekennzeichnet, so dass es schwierig ist, den Besitzer zu informieren.